Flüssiggasanlagen während der Fahrt betreiben
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Über die Verwendung von Flüssiggasflaschen herrscht unter Campern oft Verwirrung: Darf man sie während der Fahrt verwenden und den Kühlschrank oder die Heizung mit Gas betreiben? Wir bringen Licht in den Gesetzesdschungel und erklären die Voraussetzungen.
Vor allem im Sommer möchten viele Camper ihren Absorber-Kühlschrank auch während der Fahrt mit Gas betreiben, damit die Getränke am Ziel nicht als lauwarme Brühe ankommen. Viele Kühlschränke sind nicht mit dem 12-Volt-Anschluss verbunden, also musst du oft zwangsläufig „Gas geben“. Aber darf man das überhaupt?
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Darf ich Flüssiggasanlagen während der Fahrt betreiben?
Auch wenn du auf dem Campingplatz vielleicht etwas anderes gehört hast: Du darfst Gasflaschen auch während der Fahrt im Wohnwagen oder Wohnmobil anschließen und Flüssiggasanlagen betreiben.
Das Kühlen und Heizen mit Gas im Fahrzeug ist prinzipiell erlaubt – allerdings nur, wenn bestimmte Sicherheitsvorschriften und technische Voraussetzungen eingehalten werden. Außerdem spielt das Fahrzeugalter eine Rolle. Genauer gesagt: das Datum, an dem ein Serienfahrzeug seine Typgenehmigung erhalten hat.
Angeschlossene Gasflaschen im Wohnwagen: Normen und Richtlinien
Die Verwendung von Flüssiggasanlagen in Reisemobilen und Campingfahrzeugen wird von einer ganzen Reihe von Arbeitsblättern, Normen und Regeln in Form von Empfehlungen für Hersteller und Wartungsbetriebe geregelt. Im Einzelnen sind das:
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- Europäische Heizgeräterichtlinie 2001/56/EG
- 2004/78/EG
- 2006/119/EG
- DVGW-Arbeitsblatt G 607: Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen
- DIN EN 1949: Festlegungen für die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen
- UN/ECE Regelung 122: Typgenehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich der Heizungssysteme
Europäische Heizgeräterichtlinie über Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen
Laut Europäischer Heizgeräterichtlinie dürfen Gasflaschen, die schon vor der Fahrt angeschlossen waren, weiter angeschlossen bleiben. Die Flaschen dürfen somit während der Fahrt angeschlossen und geöffnet bleiben (auch wenn du sie in der Regel natürlich trotzdem schließen solltest). Gasflaschen, die nicht angeschlossen waren, musst zu zudrehen und eine Schutzkappe aufsetzen.
Auch die deutsche Gefahrgutverordnung Straße (GGVSE) erlaubt Gasanlagen während der Fahrt. Laut Anwendungshinweis ADR Freistellung Abschnitte 1.1.3.1 und 1.1.3.2. e ist es zulässig, Flüssiggasanlagen während der Fahrt zu betreiben. Dabei gilt: Die Gasflaschen müssen nach der Norm DIN EN 1949 installiert und geprüft sein.
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Kühlschrank und Heizung während der Fahrt im Wohnwagen: Was ist erlaubt?
Die Europäische Heizgeräterichtlinie 2001/56/EG besagt außerdem folgendes:
„Wenn es zu Unfällen kommt, darf nach dem Leitungsabriss auf keinen Fall Gas entweichen.“
Um diese Richtlinie zu erfüllen, gibt es 2 Möglichkeiten.
- Im Flaschenkasten oder in der Nähe der Heizungsbedienung befindet sich ein Warnschild. Darauf steht, dass du die Gasflaschen während der Fahrt verschließen musst. Der Betrieb der Gasgeräte während der Fahrt ist in diesem Fall nicht möglich.
- Im Reisemobil ist eine Sicherheits-Absperreinrichtung eingebaut, die verhindert, dass bei einem Unfall Gas durch einen Leitungsabriss frei wird. Der Gasbetrieb ist in diesem Fall europaweit erlaubt.
Diese Regel gilt für Wohnmobile und Wohnwagen gleichermaßen und unabhängig davon, ob du einen Gaskühlschrank oder eine Gasheizung betreibst. Laut UN/ECE 122 muss in jedem Fall eine Sicherheits-Absperrung im Fahrzeug eingebaut sein, um eine typgeprüfte Flüssiggasheizung während der Fahrt zu betreiben.
Sicherungssysteme gibt es von verschiedenen Herstellern. Ein bekannter Anbieter ist Truma. Die Gasdruckregler Truma MonoControl CS und Truma DuoControl MS eignen sich für den Betrieb von 1 oder 2 Flaschen und verfügen über einen integrierten Crash-Sensor und eine Schlauchbruchsicherung. Die Regleranlagen erfüllen die Anforderungen der Europäischen Heizrichtlinie.
Gasanlage in neuen Campingfahrzeugen: Nationale Typgenehmigung für Baujahr ab 2007
Auch der Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs spielt eine Rolle. Gemäß der Heizgeräterichtlinie 2001/56/EG, 2004/78/EG und 2006/119/EG müssen alle Neufahrzeuge ab 01/2007 über eine Sicherung gegen Gasaustritt bei einem Leitungsabriss verfügen, um die Gasanlage während der Fahrt zu benutzen.
Wenn du ein typgeprüftes Fahrzeug mit Erstzulassung seit dem 1. Januar 2007 besitzt, ist der Betrieb der Flüssiggasanlage also erlaubt. Das gilt übrigens auch in Frankreich, wo etwas strengere Regeln herrschen.
Ältere Freizeitfahrzeuge: EU-Typgenehmigung für Baujahr 2006 und vorher
Für alle älteren Reisemobile, die vor dem 01.01.2007 zugelassen wurden, gilt ein Bestandsschutz. Du darfst in Deutschland also auch in einem älteren Wohnwagen oder Wohnmobil während der Fahrt die Gasanlage verwenden.
📌 Hier weiterlesen: Wichtige Gesetze für Wohnwagen und Wohnmobile
Wie funktionieren Crash-Sensoren in Reisemobilen?
Die oben vorgestellten Crash-Sensoren von Truma sind eine bequeme und einfache Lösung für mehr Sicherheit im Camper. Sowohl die Anlage für eine Gasflasche als auch für zwei Flaschen basieren auf dem gleichen Prinzip:
In der Halterung sitzt eine Stahlkugel, die das Gas-Absperrventil offenhält. Bei einem Unfall oder einem geringen Aufprall von 15 bis 20 km/h fällt die Kugel aus der Halterung. Folge: Das Gasventil unterbricht die Zufuhr zum Gas.
Zusätzlich zu dem Gasdruckregler musst du außerdem Hochdruckschläuche mit einer Schlauchbruchsicherung installieren. Die Kosten für den Einbau belaufen sich auf etwa 60 bis 140 Euro.
Darauf musst du beim Gasbetrieb während der Fahrt achten
Vorsicht ist bei Tankstellen oder auf Fähren geboten. Hier ist der Betrieb von Gasgeräten wie Absorber-Kühlschränken nicht gestattet. Grund ist die offene Gasflamme des Kühlschranks. Besitzt du einen Gaskühlschrank oder eine Gasheizung musst du sie beim Stopp an der Tankstelle ausschalten.
📌 Auch interessant: Campingkühlschränke im Vergleich: Die große Kaufberatung
Vorschriften laut DVGW-Arbeitsblatt G607 und DIN EN 88-1
Es gibt noch einige weitere Vorschriften über den Betrieb von Gasgeräten in Wohnmobilen oder Wohnwagen. Diese befinden sich im DVGW-Arbeitsblatt G607 und der europäischen Norm DIN EN 88-1.
- Die Flüssiggasanlage darf nur von einem Fachmann gewartet und repariert werden.
- Die Gasflaschen müssen mit einer Halterung fest und unverrückbar mit dem Reisemobil verbunden sein.
- Die Gasflaschen dürfen sich bei der Fahrt nicht selbstständig drehen.
- Der Gaskasten muss vollständig abgedichtet gegenüber dem Wohnraum sein.
- Der Kasten darf über keine elektrischen Anschlüsse verfügen, die nicht zum Betrieb erforderlich sind.
- Im Kasten dürfen sich keine sonstigen Zündquellen befinden.
Die Einhaltung dieser Vorschriften gewährleistet die Gasprüfung, die du alle 2 Jahre durchführen musst (oder immer dann, wenn du ein Gasgerät austauschst oder irgendwas – außer die vorgesehene Änderung wie z. B. Tausch des Reglers – veränderst). Erfahre hier mehr über den Ablauf und die Kosten der Gasprüfung.