Zulässige Anhängelasten für Wohnwagengespanne: Der große PiNCAMP-Guide
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Wer du mit deinem Fahrzeuggespann unterwegs bist, musst du eine ganze Reihe von Vorgaben beachten. In diesem Ratgeber wollen wir dich über die Regelungen hinsichtlich der verschiedenen Gewichtsvorschriften informieren.
Die Regelungen dienen der Sicherheit im Straßenverkehr. Also der Sicherheit von dir, deinen Mitfahrern und der anderen Verkehrsteilnehmer. Ihre Einhaltung wird überwacht, Verstöße werden je nach Schwere des Verstoßes mit zum Teil erheblichen Bußgeldern und Punkten in Flensburg geahndet. Zum Teil wird sogar die Weiterfahrt verboten, wobei die Strafen im Ausland häufig empfindlich höher sind als in Deutschland.
Gewichtsvorschriften bei Wohnwagen
Zum allgemeinen Verständnis ist anzumerken, dass es bei den in diesem Artikel angesprochenen Anhängern bzw. Wohnwagen ausschließlich um Zentralachs- bzw. Starrdeichselanhänger geht. Also um die klassische Bauweise eines Wohnwagens mit einer Achse bzw. einer Tandemachse in ungefährer Mitte des Anhängers. Anhänger mit einer gelenkten Achse vorne und einer Achse hinten (Gelenkdeichselanhänger bzw. Anhänger mit Drehschemellenkung) sind ausdrücklich nicht umfasst.
Die Erläuterungen zu den Gesamtmassen und zur Anhängelast beziehen sich auf die Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung. Sie können nicht zur Festlegung der erforderlichen Fahrerlaubnis oder zur Mautberechnung herangezogen werden. Dort gelten zum Teil andere Berechnungsmodelle.
Kommen wir nun zu den einzelnen Lasten und Massen.
Die Radlasten
Das gesamte Gewicht eines Fahrzeuges wird von dessen Rädern getragen. Die Räder benötigen deshalb eine gewisse Tragfähigkeit. Die Summe der Tragfähigkeit aller Reifen einer Achse muss demzufolge mindestens so groß sein wie die maximal zulässige Achslast dieser Achse. Der Fahrzeughersteller legt deshalb die Mindesttragfähigkeit der jeweiligen Reifen fest. Dies erfolgt mittels Vorgabe des sogenannten Lastindex (LI) in den Fahrzeugpapieren. Zum Beispiel durch den Eintrag 225/65R17 102V in den Feldern 15.1 bzw. 15.2 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Dabei steht die 102 für den LI. Je größer diese Zahl ist, desto höher ist die Tragfähigkeit des Reifens. Du darfst nur Reifen mit dem vorgeschriebenen oder einem höheren LI montieren.
- Eine Übersicht über die Tragfähigkeit der einzelnen LI findest Du hier.
Wichtig ist dabei, dass die tatsächliche Tragfähigkeit eines Reifens auch wesentlich von seinem Luftdruck abhängt. Bei sinkendem Druck nimmt die Tragfähigkeit ab. Du solltest deshalb den Luftdruck regelmäßig kontrollieren und auf den vom Hersteller vorgesehenen Wert einstellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Luftdruck an den jeweiligen Beladungszustand des Fahrzeugs angepasst werden muss.
Wenn die Radlast überschritten, der Luftdruck zu niedrig, die Geschwindigkeit zu hoch und der Reifen durch das eine oder andere unvorsichtige Überfahren von Bordsteinkanten vorgeschädigt ist, stellt sich nicht die Frage, ob, sondern nur wann der Reifen platzen wird. Und ein Reifenplatzer am Wohnwagen ist nicht nur ärgerlich, sondern auch gefährlich. Das gesamte Gespann kann extrem schleudern und dadurch verunfallen. Davon unabhängig kann ein geplatzter Reifen den Radkasten, die Bodenplatte, die Seitenwand und das im Inneren des Wohnwagens vorhandene Mobiliar massiv beschädigen. Es wurden schon Teile von abgelösten Laufflächen in Dachschränken gefunden. Diese Schäden werden übrigens von vielen Kasko-Versicherungen nicht ersetzt.
Lasten gleichmäßig auf die Räder verteilen
Bei der Beladung deines Zugfahrzeugs und besonders deines Wohnwagens musst du im Interesse eines stabilen Fahrverhaltens darauf achten, eine möglichst gleichmäßige Verteilung der jeweiligen Achslast auf deren Räder zu erreichen. Manche Wohnwagen haben im Leerzustand aufgrund ihres Grundrisses bereits einen erheblichen Unterschied zwischen den Radlasten. Kühlschrank, Küche, Frischwassertank und ggf. Sanitärraum auf einer Seite, dann vielleicht noch eine schwere Bordbatterie in einem Staufach auf dieser Seite könnten bei urlaubsfertig beladenem Wohnwagen zu erheblichen Problemen und sogar zu einer Überschreitung der zulässigen Radlast bei ansonsten nicht überladenem Fahrzeug führen.
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Die Achslasten
Die für das jeweilige Fahrzeug zugelassenen Achslasten sind in den Feldern 7.1 (für die erste Achse) bis 7.3 (für die dritte Achse) der Zulassungsbescheinigung Teil I definiert. Zum Teil geben die Hersteller von Zugfahrzeugen für den Anhängerbetrieb eine höhere Achslast für die hintere Achse frei. Dies ist in aller Regel im Feld 22 der Zulassungsbescheinigung vermerkt. Einige Hersteller informieren darüber aber auch nur in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges. In diesen Fällen ist es sinnvoll, die Zulassungsbescheinigung über TÜV und Zulassungsstelle entsprechend zu ergänzen. Dadurch kannst du unter Umständen zeitaufwändige Diskussionen in vielleicht fremder Sprache mit den zuständigen Kontrollorganen vermeiden.
Wichtig: Eine Erhöhung der zulässigen Hinterachslast im Anhängerbetrieb führt nicht automatisch zu einer entsprechenden Erhöhung der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug bzw. der Fahrzeugkombination. Dies müsste ausdrücklich in den Fahrzeugdokumenten erwähnt sein.
Die Stützlast
Die Stützlast nimmt unter allen hier beschriebenen Werten in zweierlei Hinsicht eine Sonderstellung ein. Zum einen kann sie ausnahmslos nur im abgekuppelten Zustand ermittelt werden. Zum anderen gibt es für sie nicht nur eine Ober-, sondern auch eine Untergrenze. Die Mindeststützlast für deinen Anhänger beträgt 4% des tatsächlichen Gesamtgewichts deines Anhängers. Sie muss jedoch nicht mehr als 25 Kg betragen.
Die Obergrenze ergibt sich aus den Zulassungsbescheinigungen deiner Fahrzeuge. Im Feld 13 ist die jeweils maximal zulässige Stützlast vermerkt. Und zwar sowohl bei deinem Zugfahrzeug als auch bei deinem Anhänger. Als Obergrenze für Deine Fahrzeugkombination gilt dabei der niedrigere Wert. Die Stützlast einer Fahrzeugkombination ist keine Achslast und wird zur tatsächlichen Gesamtmasse des Zugfahrzeuges gerechnet. Sie gehört also nicht zur gezogenen Anhängelast. Sie belastet die Hinterachse des Zugfahrzeuges aufgrund der Hebelgesetze um mehr als ihren eigentlichen Betrag und entlastet gleichzeitig die Vorderachse des Zugfahrzeugs.
Stützlast möglichst ausnutzen
Im Interesse der Fahrstabilität deines Gespannes solltest du deinen Anhänger so beladen, dass er der maximal zulässigen Stützlast möglichst nahe kommt. Im Rahmen der Tempo-100-Zulassung ist dies sogar ausdrücklich vorgeschrieben. Bei einer zu hohen Stützlast können auf Dauer sowohl dein Zugfahrzeug als auch dein Anhänger beschädigt werden. Gebrochene Deichseln an Wohnwagen kommen durchaus vor. Darüber hinaus kann durch die unzulässig hohe Entlastung der Vorderachse das Fahrverhalten massiv leiden.
So misst du die Stützlast
Messen kannst du die Stützlast am besten mit einer Stützlastwaage aus dem Campingzubehör oder auch mit einer einfachen Personenwaage. Dabei ist es wichtig, dass sich die Kupplung deines Anhängers auf der Höhe befindet, in der sie sich auch im angekuppelten Zustand deines urlaubsfertig beladenen Gespanns befinden würde. Bei einer Personenwaage kannst du hierzu ein passend zugesägtes Brett unter die Kupplung stellen.
Du kannst die Stützlast auch unter dem Stützrad deines Anhängers messen. Besonders komfortabel gelingt das mittels spezieller Stützräder mit bereits eingebauter Waage. Wobei die angezeigten Werte je nach Modell ggf. noch umgerechnet werden müssen. Misst du mittels einer Personenwaage unter dem Stützrad musst du den angezeigten Wert noch umrechnen.
Dies geschieht mittels folgender Formel:
Angezeigter Wert x Abstand Achsmitte bis Mitte Stützrad / Abstand Achsmitte bis Mitte Kugelkupplung = tatsächliche Stützlast
Klingt komplizierter als es ist. Wichtig ist aber auch bei dieser Methode, dass sich die Kupplung während der Messung auf der richtigen Höhe befindet.
Die Anhängelast
Die zulässige Anhängelast gibt an, welches tatsächliche Gewicht dein Zugfahrzeug ziehen darf. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist dabei unerheblich. Dieses tatsächliche Gewicht entspricht der Summe aller Achslasten deines Anhängers im angekuppelten Zustand. Die Stützlast spielt bei dieser Betrachtung keine Rolle. Sie gehört nicht zur Anhängelast. Du darfst also bei einer zulässigen Anhängelast von 1.500 Kg auch einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3000 Kg ziehen, sofern die Summe seiner tatsächlichen Achslasten maximal 1.500 Kg beträgt.
Die zulässige Anhängelast deines Zugfahrzeugs wird vom Fahrzeughersteller festgelegt und in die Felder O.1 (gebremste Anhänger) und O.2 (ungebremste Anhänger) deiner Zulassungsbescheinigung eingetragen. Bei manchen Fahrzeugen gibt es im Feld 22 der Zulassungsbescheinigung bzw. auch nur in der Betriebsanleitung Ergänzungen, die unter bestimmten Auflagen – zum Beispiel „bis 8% Steigung“ – eine höhere Anhängelast freigeben.
Aber aufgepasst: Wenn dort nicht ausdrücklich erwähnt wird, gilt diese Freigabe nicht automatisch für die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination. Wie bereits im Abschnitt „Achslasten“ erwähnt, ist es eine Überlegung wert, Erweiterungen, die nur in der Betriebsanleitung erwähnt sind, in die Zulassungsbescheinigung aufnehmen zu lassen.
Beschränkungen der Anhängelast
Zusätzliche Einschränkungen der zulässigen Anhängelast können sich auch aus der Betriebsanleitung deines Zugfahrzeugs ergeben. Einige Hersteller legen dort fest, dass die zulässige Anhängelast bei deinem Fahrzeug nur bis 12% Steigung gilt oder sich die Anhängelast bzw. die maximal erlaubte Gesamtmasse deiner Fahrzeugkombination in bestimmten Höhenlagen (z.B. „oberhalb von 1.000 Metern“) reduziert.
Auch ein Blick in die EG-Übereinstimmungserklärung (Certificate of Conformity, CoC) ist oft interessant. Unter Ziffer 18 werden dort die zulässigen Anhängelasten aufgeführt. Und zwar separat für:
- gebremste Deichselanhänger (= Gelenkdeichselanhänger bzw. Anhänger mit Drehschemellenkung) unter der Ziffer 18.1
- gebremste Zentralachsanhänger (= Starrdeichselanhänger) unter Ziffer 18.2
- ungebremste Anhänger unter Ziffer 18.3
Unabhängig davon, ob die in der Betriebsanleitung bzw. der CoC genannten Einschränkungen im Rahmen von Verkehrskontrollen überprüft werden, kann eine Überschreitung bei technischen Schäden Konsequenzen im Rahmen von Garantieansprüchen haben. Wie die Sachlage bei Unfällen bewertet wird liegt vermutlich am Ergebnis des entsprechenden Unfallgutachtens und dessen Bewertung durch den Richter….
Erhöhung der zulässigen Anhängelast
Wenn dir die zulässige Anhängelast Deines Zugfahrzeugs nicht reicht, gibt es dafür mehrere Lösungen:
- Manche Hersteller erteilen auf Anfrage für Ihre Fahrzeuge Freigaben für höhere Anhängelasten. Diese sind aber ggf. auch an Auflagen gebunden.
- Es gibt Firmen, die sich auf die Erhöhung von Anhängelasten mittels Einzelgutachten spezialisiert haben. Eine solche Erhöhung könnte aber negative Auswirkungen im Rahmen eventueller Garantieansprüche gegenüber dem Fahrzeughersteller nach sich ziehen.
- Und schließlich die Ultima Ratio: Kauf eines anderen Zugfahrzeugs. Funktioniert immer.
Die Gesamtmassen
Als letzte Größe möchten wir dir die Gesamtmassen erläutern. Dabei sind die Gesamtmasse des Zugfahrzeugs, des Anhängers sowie der Fahrzeugkombination zu betrachten.
Die Gesamtmasse des Zugfahrzeugs
Die Gesamtmasse des Zugfahrzeugs wird durchs Wiegen festgestellt. Entweder du wiegst das Fahrzeug insgesamt (also mit allen Achsen gleichzeitig auf der Waage) oder achs- bzw. radweise und addierst diese Werte dann. Die Gesamtmasse deines Zugfahrzeugs besteht aus der Summe aller Achs- bzw. Radlasten. Entscheidend für dich ist natürlich die Gesamtmasse im urlaubsfertig beladenen Fahrzeug mit vollem Tank, allen Mitreisenden sowie der Stützlast des angekuppelten Wohnwagens.
Diese tatsächliche Gesamtmasse darf nicht höher sein als die vom Fahrzeughersteller vorgegebene zulässige Gesamtmasse (zGm). Diese ist im Feld F der Zulassungsbescheinigung Teil I aufgeführt. Eventuell hat der Hersteller im Feld O der Zulassungsbescheinigung oder in der Betriebsanleitung für den Anhängerbetrieb einen höheren Wert zugelassen. Dann gilt dieser.
Die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination
Die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination besteht wie die Gesamtmasse des Zugfahrzeugs aus der Summe aller Achs- bzw. Radlasten des miteinander verbundenen (also angekuppelten) Gespanns. Beachte: Die Stützlast wird dabei nicht betrachtet. Sie ist bereits im tatsächlichen Gewicht des Zugfahrzeugs enthalten. Für die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination gibt es gleich zwei Obergrenzen. Es gilt für dich immer der niedrigere Wert.
Die erste Obergrenze wird vom Hersteller deines Zugfahrzeugs vorgegeben. Sie ist im CoC Ziffer 16.4 sowie auf dem Typenschild deines Fahrzeugs und ggf. auch in der Betriebsanleitung vermerkt. Diese Obergrenze für die Gesamtmasse von Fahrzeugkombinationen ist manchmal erheblich niedriger als die Summe von zulässiger Anhängelast und zGm des Zugfahrzeugs. Die Differenz beträgt teilweise mehrere hundert Kg. In diesen Fällen muss entweder die Zuladung im Zugfahrzeug und/oder die tatsächliche Anhängelast entsprechend reduziert werden. Dieser Sachverhalt ist leider nicht allen Autohändlern bekannt.
So errechnet sich die zulässige Gesamtmasse
Die zweite Obergrenze hat der Gesetzgeber definiert. Diese zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (also exakt Deines Gespanns) errechnet sich gem. §34 Abs. 7 der Straßenverkehrszulassungsordnung wie folgt: Summe der zGm von Zugfahrzeug und Anhänger abzüglich der zulässigen Stützlast. Wenn die zulässige Stützlast von Zugfahrzeug und Anhänger unterschiedlich ist, ist der größere Wert in Abzug zu bringen.
Hier ein Beispiel:
- zGm Zugfahrzeug: 2.000 Kg
- zulässige Stützlast Zugfahrzeug: 75 Kg
- zGm Anhänger: 1.900 Kg
- zulässige Achslast Anhänger: 1.900 Kg
- zulässige Stützlast Anhänger: 100 Kg
Daraus ergibt sich eine zGm der Fahrzeugkombination von 3.800 Kg (2000+1900-100). Die tatsächliche Stützlast spielt bei dieser Berechnung keine Rolle. Der limitierende Faktor bei deiner gesamten Zuladung ist also häufig nicht die zulässige Anhängelast bzw. die zGm des Anhängers sondern die zGm der Fahrzeugkombination. Zumindest dann, wenn die zGm des Anhängers nicht größer als die zulässige Anhängelast ist.
Die Gesamtmasse des Anhängers
Die zulässige Gesamtmasse deines Anhängers ist im Feld F der Zulassungsbescheinigung definiert. Falls dir die zulässige Gesamtmasse deines Anhängers nicht ausreicht, besteht eventuell die Möglichkeit einer nachträglichen Auflastung. Zum Teil ist das sogar ohne jede technische Änderung möglich. Du benötigst hierzu dann lediglich eine entsprechende Bescheinigung vom Fahrzeughersteller. Damit kannst du die höhere zGm über TÜV und Zulassungsstelle in deine Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Alternativ besteht die Möglichkeit, die zGm mittels technischer Änderungen (Wechsel einzelner Komponenten am Fahrwerk wie z.B. Achse, Bremse, Auflaufvorrichtung etc.) zu erhöhen.
Unterschiedliche Auffassungen zur Gesamtmasse
Bis 2012 wurde die tatsächliche Gesamtmasse durch Wiegen und Addition von Achs- und Stützlast des abgekoppelten Anhängers ermittelt. Die Stützlast wurde also doppelt berücksichtigt. Nämlich sowohl bei der Gesamtmasse des Zugfahrzeugs als auch bei der Gesamtmasse des Anhängers. Seit Herausgabe der EU-Verordnung 1230/2012 gibt es hierzu jedoch unterschiedliche Interpretationen.
Eine Seite geht davon aus, dass die Stützlast nicht mehr zur Gesamtmasse des Anhängers zählt, da diese ja bereits in der Gesamtmasse des Zugfahrzeugs enthalten ist. Die andere Seite geht hingegen davon aus. Dass die Stützlast nach wie vor zur Gesamtmasse des Anhängers zählt. Dies wird z.B. auch vom ADAC so gesehen. Unser Tipp: Auf der sicheren Seite bist du, wenn du die Stützlast sowohl zur Gesamtmasse des Zugfahrzeugs als auch zu der des Anhängers zählst.
Tipps zum Wiegen
Nachdem du jetzt alle Vorgaben zu Gewichten und Lasten im Anhängerbetrieb kennst, noch ein paar Tipps zum Wiegen. Dabei gehen wir davon aus, dass die Stützlast auch zur Gesamtmasse des Anhängers zählt. Wenn Du eine Radlastwaage benutzt, wiegst Du einfach alle Radlasten und addierst diese dann Achs- bzw. Fahrzeugweise auf. Dann noch die Stützlast messen und fertig. Bei Nutzung einer Fahrzeugwaage (z.B. einer öffentlichen Waage, auf einem Wertstoffhof, beim TÜV oder einem Landhandel) musst Du aber nicht jedes Rad einzeln wiegen, sondern lediglich zwei mal über die Waage fahren.
Radlast von Vorder- und Hinterrad ermitteln
Zuerst fährst du mit den Rädern einer Fahrzeugseite so weit auf die Waage, bis ein Vorderrad darauf steht. Das angezeigte Gewicht ist die Radlast dieses Vorderrads. Nun fährst du weiter, bis das Hinterrad deines Zugfahrzeugs auch auf der Waage steht. Von dem jetzt angezeigten Gewicht ziehst du die vorher gemessene Radlast des Vorderrads ab und erhältst so die Radlast dieses Hinterrads.
Radlast der Anhängerräder ermitteln
Dann soweit vorfahren, dass nur ein Rad des Anhängers – bei einer Tandemachse nur das vordere – auf der Waage steht. Das jetzt angezeigte Gewicht ist die Radlast dieses Anhängerrads. Mit einem Tandemachser fährst du jetzt so weit, dass auch das hintere Rad dieser Fahrzeugseite auf der Waage steht. Das angezeigte Gewicht ist das Gewicht dieser Fahrzeugseite deines Anhängers. Wenn du davon die unmittelbar vorher gemessene Radlast des vorderen Anhängerrads abziehst, kennst du die Radlast des hinteren Anhängerrads dieser Fahrzeugseite.
Vorder- und Hinterachslast ermitteln
Dann noch mal so über die Waage fahren, dass jeweils alle Räder einer Achse darauf stehen. Zuerst fährst du mit der Vorderachse Deines Zugfahrzeugs auf die Waage. Das angezeigte Gewicht ist deine Vorderachslast. Wenn du davon die zuerst gemessene Radlast des einen Vorderrads abziehst, hast du die Radlast des zweiten Vorderrads. Nun fährst du soweit vor, dass auch die Hinterachse deines Zugfahrzeugs auf der Waage steht. Angezeigt wird jetzt die Gesamtmasse deines Zugfahrzeugs. Hiervon ziehst du die bereits gemessene Vorderachslast ab und errechnest so die Hinterachslast. Und wenn du von der Hinterachslast die zu Beginn errechnete Radlast des einen Hinterrads abziehst kennst du nun auch die Radlast des zweiten Hinterrads.
Anhängelast ermitteln
Bei einem Einachsanhänger fährst du jetzt soweit vor, dass nur die Achse deines Anhängers auf der Waage steht. Der angezeigte Wert entspricht deiner tatsächlichen Anhängelast. Wenn du hierzu noch die Stützlast addierst, bekommst du die Gesamtmasse Deines Anhängers. Wenn du von der tatsächlichen Anhängelast die zu Beginn gemessene Radlast des einen Anhängerrads abziehst kennst du auch die Radlast des zweiten Anhängerrades.
Durch Addition der Gesamtmasse von Zugfahrzeug und tatsächlicher Anhängelast bekommst du die tatsächliche Gesamtmasse deiner Fahrzeugkombination. Bei einem Tandemachser fährst du soweit vor, dass die vordere Achse auf der Waage steht. Wenn du von dieser Vorderachslast des Anhängers das die vorher gemessene Radlast des einen vorderen Anhängerrads abziehst hast du jetzt auch die Radlast des zweiten Anhänger-Vorderrads.
Gesamtmasse ermitteln
Wenn auch die zweite Achse deines Anhängers auf der Waage steht, bekommst du Deine tatsächliche Anhängelast und nach Addition der Stützlast die Gesamtmasse deines Tandemachsers angezeigt. Die tatsächliche Anhängelast abzüglich der gerade gemessenen Achslast der vorderen Anhängerachse ergibt die Achslast der zweiten Anhängerachse. Und wenn du davon die Radlast des einen hinteren Anhängerrads abziehst, siehst du die Radlast des noch fehlenden vierten Anhängerrads.
Jetzt nur noch die Stützlast messen und alles ist erledigt. Und wenn eine oder mehrere Grenzen nicht eingehalten sind, bedeutet das umpacken oder schlimmstenfalls ausladen. Um nicht vor jeder Fahrt neu wiegen zu müssen, empfiehlt es sich, eine Packliste zu erstellen. Daraus sollte sich nicht nur ersehen lassen, was du mitnimmst, sondern auch wo es verstaut wird. Wenn deine Gewichte/Lasten einmal gestimmt haben und du nach dieser Liste packst, bist du auf der sicheren Seite.
Gesamtgewicht regelmäßig kontrollieren
Trotzdem solltest du gelegentlich das Gesamtgewicht des Anhängers kontrollieren. Sollte sich das trotz Einhaltung deiner Packliste erhöht haben, transportierst du eventuell Wasser. Und zwar in den Wänden deines Wohnwagens. Dies ist aber ein anderes Thema. Und falls du die Einhaltung aller Vorgaben hinsichtlich Lasten und Massen nicht selbst berechnen willst, kannst du diese Tabelle nutzen.
Auf dem Eingabeblatt der Tabelle gibst du zuerst lediglich die erforderlichen technischen Daten deiner Fahrzeuge ein. Danach musst du auf diesem Blatt noch die gewogenen Gewichte eingeben. Und zwar entweder alle Radlasten oder, wenn du eine Fahrzeugwaage entsprechend der „Tipps zum Wiegen“ genutzt hast, einfach die gemessenen Werte:
- eines Vorderrads
- der kompletten Fahrzeugseite des Zugfahrzeugs
- eines Anhängerrads dieser Seite (bei einem Tandemachser noch das gesamte Anhängergewicht dieser Fahrzeugseite
- der Vorderachse des Zugfahrzeugs
- des gesamten Zugfahrzeugs sowie
- der Achse des Anhängers (bei einem Tandemachser der Vorderachse und anschließend noch des gesamten Anhängers.
Zum Schluss gibst du noch die gewogene Stützlast ein und dann schaust Du auf das Ergebnisblatt deiner Tabelle. Dort bekommst du alle Lasten und Massen für deine Fahrzeugkombination angezeigt. Und zwar jeweils die zulässige Obergrenze sowie den tatsächlichen Wert. Und bei unzulässigen Abweichungen bekommst du auch gleich noch einen entsprechenden Hinweis.