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Verkehrsbestimmungen für Wohnmobile | PiNCAMP by ADAC
Wohnwagen auf Landstraße mit Bergpanorama

Wichtige Verkehrsbestimmungen und Gebühren für Wohnmobil & Co.

4 min Lesedauer
Inhaltsverzeichnis

Vorschriften für Wohnmobile: Die wichtigsten Verkehrsregeln kostenlos als PDF

Wie schnell darf man mit dem Wohnmobil in Deutschland fahren? Ist in Rumänien das freie Campen erlaubt? Und wie schwer darf ein Wohnmobil sein? Fragen, bei der man jedes Mal wieder aufwändige Recherche betreibt. Das muss nicht sein!

Mit dem ADAC Camping-Informationspaket bekommst du schnell, kompakt und kostenlos die wichtigsten Verkehrsbestimmungen für jedes einzelne Land im europäischen Raum. Und das sowohl für Wohnmobile bis 3,5 t als auch für solche bis 7,5 t. Einmal heruntergeladen, nie mehr ahnungslos!

Der kostenlose Download enthält:

  • Verkehrsbestimmungen für Wohnmobile bis 3,5 t und 7,5 t
  • Tempolimits in den europäischen Ländern für Wohnmobile bis 3,5 t und 7,5 t
  • Gesetze zum Freien Campen in Europa
  • Infos zu Mautpflicht und Straßengebühren

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Camping Hell Wohnmobilstellplaetze
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Verkehrsbestimmungen und Gebühren für Wohnmobile: Die 5 wichtigsten Fragen beantwortet

Du hast eine andere Frage, die nicht zu den Punkten oben passt? Dann lies einfach weiter! Im Folgenden beantworten wir die 5 häufigsten Fragen, die Camper immer wieder stellen. Dazu zählen Punkte wie Höchstgeschwindigkeiten, zulässiges Gewicht und Regeln zum Parken.

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Tipp: Wenn du ein Wohnwagengespann fährst, schau hier vorbei: Zusatzaußenspiegel Sicherungsseile & Warntafeln – Bestimmungen für Wohnwagengespanne

1. Wie schnell darf ich mit einem Wohnmobil fahren?

Die Vorschriften bezüglich der Geschwindigkeiten richtet sich nach dem Gesamtgewicht des Wohnmobils. Hier wird wie bei vielen weiteren Vorschriften zwischen Wohnmobilen bis 3,5 Tonnen und Wohnmobilen mit mehr als 3,5 Tonnen unterschieden. (Angaben für D)

Wohnmobil bis 3,5 Tonnen

In Ortschaften liegt die Höchstgeschwindigkeit für Wohnmobile bei 50 km/h. Außerhalb davon dürfen Wohnmobile auf Landstraßen mit maximal 100 km/h und 130 km/h auf Schnellstraßen unterwegs sein. Auf Autobahnen gibt es keine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit für Wohnmobile. Allerdings wird eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h empfohlen. (Angaben für D)

Wohnmobil über 3,5 Tonnen

Innerhalb von Ortschaften liegt die Maximal-Geschwindigkeit ebenfalls bei 50 km/h. Außerhalb dürfen Wohnmobile mit 3,5 bis 7,5 Tonnen höchstens Tempo 80, auf Autobahnen höchstens Tempo 100 fahren. Wohnmobile über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften höchstens 60 km/h und auf Autobahnen höchstens 80 km/h fahren.

Wohnwagengespanne

Für Wohnwagengespanne gilt innerorts die 50 km/h Grenze. Außerorts sind 80 km/h vorgeschrieben, allerdings dürfen Wohnwagen mit einer 100 km/h-Zulassung auf Schnellstraßen beziehungsweise Autobahnen eben diese 100 km/h fahren.

2. Wie schwer darf ein Wohnmobil sein?

Die meisten Wohnmobile haben eine Zulassung bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Wiegt das Wohnmobil mehr, gilt es nicht mehr als Wohnmobil, sondern als Leicht-LKW bzw. Kleinlaster. Für dich heißt das: Du brauchst dann eventuell eine andere Fahrerlaubnis.

Wenn du deinen Führerschein vor 1999 gemacht hast, reicht ein Führerschein der alten Klasse 3. Wohnmobilbesitzer, die ihren Führerschein nach 1999 gemacht haben, müssen mindestens einen C1-Führerschein vorweisen, wenn das Wohnmobil mehr als 3,5 Tonnen wiegt.

Wenn dein Wohnmobil zu viel wiegt, solltest du dir allerdings eher Gedanken darüber machen, wie du etwas Gewicht sparen kannst. Unsere Packliste für den Campingurlaub hilft dir dabei.

Tipp: Beim Überladen des Wohnmobils drohen hohe Bußgelder. Deshalb solltest du auf jeden Fall versuchen, Gewicht zu sparen. Lese hier, wie du das Wohnmobil richtig belädst.

3. Wo darf ich mein Wohnmobil oder meinen Wohnwagen parken?

Generell darfst du das Wohnmobil überall parken, sofern die Parkfläche nicht durch Verbotsschilder reglementiert oder für bestimmte andere Fahrzeutypen reserviert ist, beispielsweise Busse oder LKWs. Wohnwagen dürfen auf keinen Fall über die Markierungen am Boden ragen und abgekoppelt nicht länger als 2 Wochen am Straßenrand stehen. Für Wohnmobile und angekoppelte Gespanne gilt diese Regel nicht.

Im eigenen Garten kann man den Wohnwagen übrigens nicht einfach abstellen. Das wird als „überwiegend ortsgebundene Nutzung“ im Sinne des Baurechts interpretiert und bedarf einer speziellen Genehmigung durch die Baubehörden.

4. Welchen Führerschein benötige ich für ein Wohnmobil?

Hier kommt es darauf an, wann du den Führerschein erhalten hast. Mit der alten Klasse 3 (bis einschließlich 1998) darfst du Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis zu 7,5 Tonnen fahren und Gespanne bis zu einem Gesamtgewicht von 7 Tonnen.

Ab 1999 benötigst du mindestens einen Führerschein der Klasse B. Dieser berechtigt dich zum Führen von Fahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Du darfst auch einen Anhänger mitführen, dieser darf dann maximal 750 Kilogramm wiegen oder ein Gespann mit insgesamt max. 3,5 Tonnen.

Für Wohnmobile bis 7,5 Tonnen benötigst du einen Führerschein der Klasse C1. Anhänger dürfen damit bis zu 750 Kilogramm wiegen. Für besonders große Wohnmobile über 7,5 Tonnen benötigst du den Führerschein CE. Auch hier ist ein Anhänger bis 750 Kilogramm erlaubt.

5. Muss man sich im Wohnmobil anschnallen?

Auch im Wohnmobil besteht nach § 35a der deutschen Straßenverkehrsordnung Anschnallpflicht. Auf den vorderen Sitzen ist die Gurtpflicht immer einzuhalten, auf den hinteren Sitzen kommt es auf das Baujahr und die Zulassung des Reisemobils an.

  • Wohnmobile mit einer PKW-Zulassung ab dem Baujahr 2004 benötigen für alle eingetragenen Sitzplätze einen 3-Punkt-Gurt.
  • Fahrzeuge, die ab Oktober 1999 zugelassen wurden, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 2,5 Tonnen müssen auch auf den hinteren Sitzen mit einem 3-Punkt-Gurt ausgestattet sein.
  • Bei einem Gesamtgewicht des Wohnmobils über 2,5 Tonnen und Zulassung nach 1992, müssen hinten mindestens Beckengurte vorhanden sein.

Im Wohnmobil muss außerdem zwingend ein Kindersitz vorhanden sein, wenn Kinder bis 12 Jahre oder bis 1,50 Meter Körpergröße mitfahren. Für Haustiere wie Hunde besteht keine Anschnallpflicht. Sie gelten aber als Ladung und müssen daher gesichert werden.

Weitere wichtige Vorschriften findest du in unserem umfassenden Ratgeber über Gesetze für Wohnwagen und Wohnmobil.

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