Wohnmobil auf der Straße, Provinz Zaragoza, Aragon in Spanien

Neue Führerschein-Richtlinie: Führerschein Klasse B bis 4,25 Tonnen

2 min Lesedauer

Die EU hat hat die neue Führerscheinregelung beschlossen und davon profitieren auch Camper, die bislang ihren Führerschein nach 1999 erworben hatten. Mit der Erhöhung auf 4,25 Tonnen können nun auch aufgebaute Wohnmobile oder größere Campingbusse gesteuert werden.

Inhaltsverzeichnis

Für manche Camper kann sich der Führerschein der Klasse B als Ärgernis erweisen. Wer seinen Führerschein nach 1999 gemacht hat, der brauchte bislang bei einem Wohnmobil mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht zusätzlich den Lkw-Führerschein der Klasse C1. Mit der Änderung der Führerschein-Richtlinie hat sich dies zum Positiven verändert.

📧 PiNCAMP-Newsletter

Erhalte regelmäßig weitere hilfreiche Camping-Tipps direkt in dein Postfach – melde dich hier für unseren Newsletter an:

Anhebung der Führerschein Klasse B bis 4,25 Tonnen

Die EU hat mittlerweile beschlossen, das Gesamtgewicht der Führerschein Klasse B von 3,5 Tonnen auf 4,25 Tonnen anzuheben. Die 4. Führerschein-Richtlinie soll das EU-weit gelten und bedeutet für viele Camper eine deutlich Erleichterung. Bislang lag der Wert bei 3,5 Tonnen, was für kleinere und kompakte Wohnmobile ohne größere Auflastung kein Problem darstellt. Sobald dieser Wert minimal überschritten wurde, war der Erwerb des Lkw-Führerscheines der Klasse C1 notwendig. Diese Vorgabe entfällt nun, da bei vielen aufgebauten Wohnmobilen und Campingbussen ein erhöhter Spielraum von 750 Kilogramm existiert.

Wichtig: Die exakten Rahmenbedingungen der Führerscheinerweiterung werden zwischen Kommission, Rat und Parlament nach den Neuwahlen zum Europaparlament (6. bis 9. Juni 2024) ausgehandelt. Etwas Geduld ist immer noch gefragt.

Auswirkungen für den Anhängerführerschein B96

Wird die neue Führerschein-Richtlinie in Kraft treten, könnte dies auch Auswirkungen auf den sogenannten „Anhängerführerschein“ B96 haben. Mit einem Führerschein der Klasse B durften Camper ein Gespann (Zugfahrzeug + Wohnwagen) von insgesamt maximal 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse fahren. Mit der Erweiterung mittels des B96 konnte die Gesamtmasse auf 4,25 Tonnen erweitert werden. Im Grunde wäre mit der neuen Führerschein-Richtlinie diese Erweiterung nicht mehr notwendig.

Fazit: Tritt die 4. Führerschein-Richtlinie in Kraft, dürfte dies insbesondere für Camper eine deutliche Erleichterung bedeuten.

Neue LKW-Maut im Anmarsch

Ein neues Gesetz zur LKW-Maut für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen kann auch einen Einfluss auf Besitzer von Wohnmobilen haben. Allerdings ist nur ein kleiner Teil von Fahrzeughaltern betroffen, die sich auf mögliche Mautgebühren ab dem 1. Juli 2024 einstellen müssen.

Titelbild: © M.studio – stock.adobe.com

Letzte Aktualisierung: 04/03/2024
Author: Riko Wetendorf