Warntafeln in Italien am Wohnmobil

Warntafel in Italien für den Transport von Fahrrädern

1 min Lesedauer

Italien ist eines der beliebtesten Reiseziele in Europa, allerdings ist die Fahrt dorthin mit Vorschriften verbunden. Insbesondere die Warntafel für den Transport von Fahrrädern werden gerne von Urlaubern vor dem Italien-Urlaub vergessen. Das Anbringen der Warntafeln ist gesetzlich vorgeschrieben und kann im Falle eines Fehlens mit einem Bußgeld belegt werden.

Inhaltsverzeichnis

Campingurlaub in Italien ist oftmals verbunden mit abwechslungsreichen Aktivitäten. Äußerst populär sind das Radfahren rund um den Gardasee oder Tagesfahrten in der Toskana oder anderen idyllischen Regionen des Landes. Wer kein Fahrrad vor mieten möchte und auf das eigene Zweirad setzt, muss beim Transport die entsprechenden Vorschriften in Italien beachten.

📧 PiNCAMP-Newsletter
Du möchtest mehr Inspirationen und spannende Infos über tolle Campingplätze und Reiseziele? Dann melde dich jetzt für unseren Newsletter an:

Warntafel in Italien für den Transport

In Italien ist es grundsätzlich vorgeschrieben, eine rot-weiße Warntafel anzubringen, wenn Ladung transportiert wird, die über das Heck des Fahrzeugs hinausragt, oder wenn ein Heckträger verwendet wird.

Reicht die überstehende Ladung über die gesamte Breite des Fahrzeugs, sind zwei Warntafeln erforderlich, die jeweils an den seitlichen Enden der Ladung angebracht werden müssen.
Bei dieser gesetzlichen Regelung gibt es mittlerweile keine Ausnahmen mehr. Selbst, wenn ein Heckträger mit einem sogenannten Wiederholungskennzeichen versehen ist, müssen Warntafel in Italien angebracht werden.

Vorschriften für die Warntafel in Italien

Warntafel in Italien
Warntafel - vorgeschrieben in Italien

Damit die Schilder nicht zu klein ausfallen oder es missverständliche Interpretationen gibt, ist das Aussehen der Warnschilder klar geregelt.
Eine Warntafel muss aus Metallblech gefertigt sein, eine Mindestgröße von 50 x 50 Zentimetern aufweisen und mit fünf roten Streifen rot-weiß schraffiert sein. Verstöße gegen diese Kennzeichnungspflicht werden mit einer Geldstrafe von mindestens 80 Euro geahndet.

Letzte Aktualisierung: 20/12/2024
Author: Riko Wetendorf