„TÜV“ überziehen bei Wohnmobil und Wohnwagen: Das musst du wissen
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Was passiert, wenn Besitzer eines Wohnmobils oder Wohnwagens die Hauptuntersuchung bei TÜV, Dekra und Co. überziehen? Ab wann drohen die ersten Strafen? Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? Und gibt es Ausnahmen für Camper im Ausland und mit Saisonkennzeichen? In diesem Ratgeber bekommst du Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Die Hauptuntersuchung (HU) ist für viele Camper ein leidiges Thema. Da das Fahrzeug oft nur einige Wochen oder Monate im Jahr im Einsatz ist, wird der regelmäßige Blick auf die Prüfplakette gerne einmal vergessen. Das kann eine Menge Ärger bedeuten und auch zu einem Eintrag in der berüchtigten Kartei in Flensburg führen.
Früher wurde die Hauptuntersuchung ausschließlich vom Technischen Überwachungsverein (TÜV) durchgeführt. Inzwischen kannst du die HU auch bei anderen Prüforganisationen wie DEKRA oder KÜS abnehmen lassen. Der Begriff „TÜV“ hat sich umgangssprachlich trotzdem als Synonym für die Hauptuntersuchung eingebürgert.
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Wie lange darf ich den „TÜV“ überziehen?
Einfache Antwort: Die Hauptuntersuchung darfst du grundsätzlich überhaupt nicht überziehen. Bei vielen Campern hält sich bis heute die Annahme, dass man die HU zumindest für einige Tage überziehen darf. Das ist falsch. Ausreden nach dem Motto „Das habe ich gar nicht gewusst“ lassen TÜV und Co. nicht gelten – schließlich steht der Termin auf der Prüfplakette.
Wann müssen Reisemobile und Wohnwagen zum „TÜV“?
Wohnwagen und Reisemobile unterliegen bei der Hauptuntersuchung verschiedenen Kriterien. Entscheidend ist die zulässige Gesamtmasse. Bei einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen muss das Fahrzeug erstmals drei Jahre nach dem Kauf bei der Hauptuntersuchung vorgestellt werden. Im Anschluss ergibt sich ein Zweijahres-Rhythmus.
Bei Wohnmobilen, deren Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen liegt, ist der TÜV nach dem Kauf alle zwei Jahre bis zum sechsten Betriebsjahr fällig. Reisemobile ab einem Alter von sechs Jahren müssen jährlich zur Untersuchung.
So erkennst du den nächsten Termin auf der Plakette
Generell musst du die Hauptuntersuchung innerhalb des Monats durchführen, der auf der HU-Plakette angegeben wird. Das Jahr der nächsten Prüfung steht als Zahl in der Mitte der Plakette, der jeweilige Monat auf der 12-Uhr-Position am Rand.
Beispiel: Auf der Plakette ist die folgende Frist angegeben: 7/21. Du musst also im Juli 2021 zur Hauptuntersuchung. Die Frist läuft am 31. Juli aus.
Wird dieses Datum nicht eingehalten, begehst du offiziell eine Ordnungswidrigkeit mit möglichen rechtlichen Konsequenzen. Im Falle eines Unfalls kann es außerdem zu Problemen mit der Kfz-Versicherung kommen. Ein Bußgeld muss allerdings erst ab zwei Monaten entrichtet werden. Im obigen Fall wäre ein Bußgeld wegen Verspätung also erst ab dem 1. Oktober 2021 fällig
Tipp: Außer auf der Plakette findest du den nächsten Termin für die HU in der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugschein).
Wie hoch sind die Strafen bei abgelaufenem “TÜV”?
In den ersten zwei Monaten wird kein Bußgeld erhoben. Bei einer Verkehrskontrolle wird der Fahrzeugführer auf die Ordnungswidrigkeit hingewiesen. Nach dem Ablauf der Frist von zwei Monaten richtet sich die Höhe der Strafe nach dem verstrichenen Zeitraum und der Art des Fahrzeugs:
Pkw, Wohnmobile bis 7,5 Tonnen, leichte Anhänger (nicht sicherheitsprüfungspflichtige Fahrzeuge)
Verstrichener Zeitraum | Bußgeld |
---|---|
2 - 4 Monate | 15 Euro |
4 – 8 Monate | 25 Euro |
Über 8 Monate | 60 Euro + 1 Punkt in Flensburg |
Nutzfahrzeuge, Wohnmobile und Caravans über 7,5 Tonnen (Sicherheitsprüfung vorgeschrieben)
Nutzfahrzeuge stellen beim TÜV einen Sonderfalll dar. In der Regel handelt es sich dabei um LKW oder Busse. Sie müssen sich im Rahmen der Hauptuntersuchung einer Sicherheitsprüfung (SP) unterziehen. Diese Regelung betrifft unter anderem auch Campingfahrzeuge mit einem Gewicht ab 7,5 Tonnen.
Wohnmobilbesitzer, deren Fahrzeug diesen Richtwert überschreiten, müssen diese Sicherheitsprüfung ebenfalls absolvieren. Hier ändern sich die Strafen bei der Überziehung des TÜVs, und zwar ab dem Zeitraum von mehr als acht Monaten. Dann werden 75 Euro als Bußgeld erhoben und der Fahrzeugführer erhält einen Punkt in Flensburg.
Verstrichener Zeitraum | Bußgeld |
---|---|
Bis 2 Monate | 15 Euro |
2 - 4 Monate | 25 Euro |
4 - 8 Monate | 60 Euro + 1 Punkt in Flensburg |
Über 8 Monate | 75 Euro + 1 Punkt in Flensburg |
Droht eine Anzeige, wenn ich den „TÜV“ vergesse?
Den Termin für die Hauptuntersuchung zu vergessen gilt als Ordnungswidrigkeit. Es ist allein noch kein Grund für eine Anzeige. Allerdings könntest du theoretisch eine Anzeige wegen fahrlässigem Verhalten im Straßenverkehr erhalten, wenn du in einen Unfall verwickelt bist und dein Fahrzeug keine Zulassung durch TÜV und Co. hat.
Beachte auch, dass Prüfstellen wie der TÜV nicht selbst aktiv werden und nicht zur Polizei gehen, wenn du den Termin vergisst. Eventuell kommt es erst dann heraus, wenn dich die Polizei bei einer Verkehrskontrolle mit einer abgelaufenen Hauptuntersuchung erwischt. Je nachdem, wie lange der Termin zurückliegt, musst du dann aber mit den oben genannten Strafen und einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg rechnen.
Zusätzliche Kosten durch erweiterte Hauptuntersuchung
Wenn du die Frist für die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate verstreichen lässt, sind die Prüfstellen verpflichtet eine sogenannte „erweiterte Hauptuntersuchung“ durchzuführen. Dabei wird das Fahrzeug einer noch genaueren Sicherheitsprüfung unterzogen. Für diese Ergänzungsuntersuchung werden rund 20 Prozent zusätzlich berechnet.
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Rückdatierung beim Überziehen des „TÜV“?
Früher wurde der Termin für die nächste Hauptuntersuchung rückdatiert, wenn Fahrzeughalter den ursprünglichen Termin vergaßen. So musste man beispielsweise bereits nach 22 Monaten erneut zur HU, wenn die Frist zwei Monate überzogen wurde. Seit 2012 gilt das nicht mehr. Die nächste HU erfolgt immer genau 2 Jahre nach dem tatsächlichen Prüftermin.
„TÜV“ abgelaufen: Folgen für den Versicherungsschutz
Angenommen du vergisst die Hauptuntersuchung und baust einen Unfall mit dem Camper. In diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz nicht automatisch. Etwaige Ansprüche werden weiterhin durch die KFZ-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Kommt allerdings heraus, dass ein Mangel zum Unfall geführt hat, der durch die HU aufgedeckt hätte werden können, kann die Versicherung dich in Regress nehmen und einen Teil der Schadenssumme zurückfordern. In der Praxis hat es solche Fälle schon gegeben.
Hauptuntersuchung während man im Ausland ist
Ein Fall, der gerade bei Campingurlaubern relativ häufig auftritt: Die Hauptuntersuchung wird fällig, während man sich gerade im Ausland aufhält. Wenn dir das passiert, musst du deinen lange geplanten Roadtrip durch Europa aber nicht zwangsweise abbrechen und sofort nach Hause zurückkehren.
Wichtig ist, dass du nachweisen kannst, dass du bei der Ausreise aus Deutschland noch eine gültige Hauptuntersuchung hattest und dich danach ständig im Ausland aufgehalten hast. Das geht beispielsweise mit Prüfprotokollen von ausländischen Prüfstellen. Nach der Rückkehr nach Deutschland musst du dann aber direkt zu TÜV und Co. und die Untersuchung durchführen lassen.
Unser Tipp: Stelle trotzdem sicher, dass das Fahrzeug für den gesamten Zeitraum der Reise und bis zur Rückkehr über eine gültige HU verfügt. Ausländische Behörden dürfen eine abgelaufene HU zwar eigentlich nicht beanstanden. In der Praxis kommt es aber immer wieder vor, dass Polizisten deswegen hohe Bußgelder verhängen oder das Fahrzeug aus dem Verkehr ziehen – und der Aufwand, das zu klären bleibt bei dir hängen.
Hauptuntersuchung mit Saisonkennzeichen
Einige Camper fahren mit Saisonkennzeichen, mit denen das Fahrzeug nur für einige Monate im Jahr zugelassen ist. Sollte die Hauptuntersuchung in einen Zeitraum fallen, der außerhalb des Betriebszeitraums fallen, gilt: Die HU ist im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums fällig.
Beispiel: Dein Fahrzeug ist von April bis Oktober zugelassen, die Hauptuntersuchung ist aber im Dezember fällig. In diesem Fall musst du erst zum nächsten April zur jeweiligen Prüfstelle. Auch hier gibt es keine Rückdatierung wegen einer verspäteten HU.
Wo kann ich die HU für mein Wohnmobil durchführen?
Letztendlich hast du in dieser Hinsicht die freie Wahl. Neben TÜV Nord und Süd können Prüfstellen wie DEKRA und Sachverständigenverbünde wie GTÜ und KÜS die Hauptuntersuchung vornehmen. Dabei lohnt es sich durchaus einen Preisvergleich vorzunehmen, denn die Kosten schwanken teilweise erheblich.