Günstig durch den Sommer – Das Saisonkennzeichen
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Für alle Camper, die ihr Wohnmobil nur ein paar Wochen oder Monate in der Saison benutzen und zudem noch einen privaten Abstellplatz im Ruhezeitraum zur Verfügung haben, ist das Saisonkennzeichen eine ideale und kostensparende Möglichkeit.
Was ist ein Saisonkennzeichen?
Das Saisonkennzeichen sieht aus wie alle anderen Nummernschilder, unterscheidet sich aber durch zwei kleine Nummern am rechten Rand, getrennt durch einen waagerechten Strich. Diese markieren den ersten und den letzten Monat der Gültigkeit. 05/10 bedeutet zum Beispiel, dass du vom 01. Mai bis zum 31. Oktober auf der Straße unterwegs sein darfst. Es gilt immer der volle Monat, Saisonkennzeichen ab 15. April sind zum Beispiel nicht erhältlich. Der Zeitraum muss zudem mindestens acht Wochen, darf aber nicht mehr als elf Monate betragen. Solange du keine Änderung beantragst, wird die Zulassung für diesen Zeitraum automatisch jedes Jahr erneuert.
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Wo beantrage ich das Saisonkennzeichen?
Die Zulassungsstelle ist der richtige Ansprechpartner für das Saisonkennzeichen. Dabei solltest du folgende Dokumente vorlegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (früher: Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)
- Personalausweis
- Bankeinzugsermächtigung für Hauptzollamt (Kfz-Steuer)
- COC Papiere, Datenbestätigung des Herstellers bei erstmaliger Zulassung
- EVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung des Haftpflichtversicherers mit Angabe des Versicherungszeitraums)
- TÜV-Untersuchungsbericht über gültige Hauptuntersuchung
- Prüfbericht über gültige Abgasuntersuchung, wird mittlerweile i.d.R. mit der HU gemacht (ohne AU keine HU)
- Bisherige Kennzeichen und wenn vorhanden die Reservierungsbestätigung des Wunschkennzeichens
Was kostet das Saisonkennzeichen?
Die Kosten für das Saisonkennzeichen setzen sich zusammen aus der Gebühr für die Anmeldung und die Kennzeichen an sich. Es gibt bundesweit keinen einheitlichen Preis, aber die Zulassungsgebühr beträgt zwischen 27 und 30 Euro. Für die beiden Kennzeichen musst du etwa zwischen 20 und 40 Euro berechnen.
Versicherung und Steuer
Diese beiden Positionen sind meist ein großer Kostenfaktor. Die gute Nachricht: Mit einem Saisonkennzeichen kannst du hier viel einsparen, denn du bezahlst nur für die Monate des Nutzungszeitraums. Vorsicht: das Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat. Dieses Thema solltest du also auf jeden Fall nicht vernachlässigen. Sollte deine Versicherung ablaufen, meldet die Versicherung das an deine zuständige Zulassungsstelle. Die Sache fliegt also auf und du musst für die Zwangsstilllegung deines Fahrzeugs zahlen.
Bei Fahrten außerhalb des zulässigen Zeitraum liegt ein Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz und nach der Abgabenordnung i.V.m. Kfz.-Steuergestz vor. Außerhalb des zulässigen Zeitraums liegt eine Ruheversicherung vor. Diese erlaubt es jedoch nicht das Fahrzeug auf öffentlichen Verkehrsgrund zu fahren und abzustellen.
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Saisonkennzeichen abgelaufen – was nun?
Ist dein Saisonkennzeichen abgelaufen, musst du dein Campinggefährt stehen lassen. Aber Vorsicht: Das Abstellen auf öffentlichen Parkplätzen mit abgelaufenem Saisonkennzeichen ist verboten. Sorge also unbedingt rechtzeitig dafür, dass dir eine Garage oder ein Privatgrundstück zur Verfügung steht.
Fallen TÜV- oder Abgasuntersuchung in den Ruhezeitraum deines Fahrzeuges, dann musst du damit bis zur neuen Saison warten, schließlich darfst du dein Fahrzeug nicht bewegen. Wird die Hauptuntersuchung mehr als zwei Monate “überzogen”, fallen zudem erhöhte Prüfgebühren an.
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