Rundfunkbeitrag für Camper: Muss ich Gebühren zahlen?
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Müssen Camper die Rundfunkgebühr zahlen, wenn sie Radio und Fernseher im Wohnwagen benutzen? Und gilt ein Wohnwagen auf dem Campingplatz als Wohnung? Wir verraten dir, wann der Rundfunkbeitrag für Camper fällig wird.
Ein Fernseher oder ein Radio gehören für viele zur Grundausstattung im Wohnwagen. Vor allem an regnerischen Tagen sind Camper froh, wenn sie auf diesen Luxus nicht verzichten müssen. Aber muss ich dafür im mobilen Heim eigentlich monatliche Rundfunkgebühren in Höhe von 17,50 Euro bezahlen? Diese Frage kommt immer wieder auf – die Antwort hängt davon ab, wie du deinen Wohnwagen nutzt.
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Rundfunkbeitrag für Camper: Wann sind „GEZ“-Gebühren fällig?
Wir können dich beruhigen. Wenn du deinen Wohnwagen oder dein Wohnmobil regelmäßig für den Urlaub benutzt und deinen festen Wohnsitz weiterhin in deinem Haus oder deiner Wohnung hast, musst du keinen Rundfunkbeitrag bezahlen.
Der Rundfunkbeitrag ist nur für Dauercamper fällig. Wenn du den Caravan oder das Wohnmobil dauerhaft auf einem Campingplatz abstellst, besteht Meldepflicht. Das Reisemobil gilt in diesem Fall als Nebenwohnung – und wird damit beitragspflichtig.
Der Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio (im Volksmund immer noch „GEZ“ bzw. Gebühreneinzugszentrale) führt dazu folgendes aus:
“Für Rundfunkgeräte in Zweit- oder Ferienwohnungen, Wochenendhäusern, Wohnwagen und stationär aufgestellten Wohnmobilen sind Gebühren zu zahlen. Dies gilt unabhängig von den am Hauptwohnsitz angemeldeten Geräten.”
📌Fazit: Wenn du nicht zu den Dauercampern zählst, brauchst du dir keine Sorgen um einen Rundfunkbeitrag für Camper machen. Du zahlst einfach den monatlichen Beitrag von 17,50 Euro für die Geräte in deinem Hauptwohnsitz und fertig.
Übrigens: Ab 2021 sollte der Monatsbeitrag auf 18,36 Euro ansteigen, um die große Senderfamilie von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu finanzieren. Vorerst wird das nicht passieren, eine endgültige Entscheidung dazu steht aber noch aus. Bezahlen musst du den Rundfunkbeitrag normalerweise im Quartal. Auch Vorauszahlungen für ein Halbjahr oder ein ganzes Jahr sind möglich.
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Wohnwagen als Nebenwohnung: Kann ich mich von den Rundfunkgebühren befreien?
Wenn dein Campingmobil meldepflichtig erfasst und offiziell als Zweitwohnung auf einem Campingplatz angemeldet ist, verlangt der Beitragsservice in der Regel Rundfunkgebühren. Allerdings kannst du einen Antrag auf Befreiung und Ermäßigung stellen, wenn du bereits an deinem Hauptwohnsitz Beiträge zahlst. Das Bundesverfassungsgericht entschied 2018, dass Besitzer einer Nebenwohnung den Rundfunkbeitrag nicht doppelt zahlen müssen.
Den Antrag stellst du auf der Webseite des Beitragsservices. Die Nebenwohnung muss bereits erfasst sein, der Beitragsservice verlangt dazu eine Meldebescheinigung für die Haupt- und Nebenwohnung. Sofern der Antrag bewilligt wird, gilt die Befreiung ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eventuell zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet oder verrechnet, wenn die Bearbeitung sich verzögert.
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Titelbild: © Lothar Drechsel – stock.adobe.com