Kurzzeitkennzeichen für das Wohnmobil

Kurzzeitkennzeichen beantragen: Kosten, Gesetze & mehr

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Für Probefahrten oder Fahrzeugüberführungen musst du in Deutschland ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Wir erklären, wie der Vorgang abläuft, was das berühmte gelbe Schild kostet und worauf du beim Antrag achten musst.

Inhaltsverzeichnis

Für Probefahrten bei einem privaten Autoverkauf oder einer Fahrzeugüberführung, konnte man früher das sogenannte rote Kennzeichen beantragen. Seit 1998 haben sich die Regeln geändert: Das rote Kennzeichen wird heute ausschließlich an Autohändler und Sachverständige ausgegeben. Privatleute verwenden stattdessen das gelbe Kennzeichen. Ausnahme: Es gibt auch rote Kennzeichen für Oldtimer, die für die Fahrt zu Oldtimer treffen benötigt werden.

Inhalt

  • Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?
  • Wie lange ist das Kurzzeitkennzeichen gültig?
  • Das sind die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen
  • So beantragt ihr das Kurzzeitkennzeichen
  • Diese Unterlagen benötigst du für den Antrag
  • Für wen gilt das Kurzzeitkennzeichen?
  • Was ist mit der Versicherung, während du ein Kurzzeitkennzeichen hast?
  • Wichtige Regeln zum Kurzzeitkennzeichen und Hauptuntersuchung
  • Wo ist das gelbe Schild gültig?

Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?

Das Kurzzeitkennzeichen ist laut Gesetz für Probefahrten oder für Fahrzeugüberführungen von nicht zugelassenen Fahrzeugen vorgesehen. Im Paragraph 16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FVZ) heißt es dazu:

Ein Fahrzeug darf, wenn es nicht zugelassen ist, zu Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn

  1. es einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist,
  2. gültige Nachweise über eine bestandene Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung, soweit diese nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich sind, vorliegen,
  3. eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht und
  4. es ein Kurzzeitkennzeichen führt.

Das Kurzzeitkennzeichen ist im Prinzip eine vorübergehende Genehmigung, dass du ein Fshrzeug für bestimmte Arten von Fahrten benutzen darfst, obwohl das Fahrzeug nicht auf dich zugelassen ist.

Das Kennzeichen beginnt mit der Stadt- oder Landkreiskennung, anschließend kommt eine Nummernfolge, die mit 03 oder 04 beginnt. Auf der rechten Seite folgt dann das gelbe Kästchen, aufgrund dessen das Kennzeichen seinen Namen erhält. In dem Kästchen steht in schwarzer Schrift auf gelbem Grund das Ablaufdatum des Kurzzeitkennzeichens. Das Datum wird dabei in drei Zeilen angegeben: Oben der Tag, darunter der Monat, ganz unten das Jahr. Nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens darfst du nicht mehr mit dem Fahrzeug fahren.

Wie lange ist das Kurzzeitkennzeichen gültig?

Das Kurzzeitkennzeichen ist in Deutschland für 5 Tage nach der Ausstellung gültig. Das Kennzeichen darf bis 23:59 Uhr am Ablaufdatum am Auto angebracht werden. Danach entfernst du es einfach und wirfst es weg. Es ist also nicht nötig, es wieder zur Zulassungsstelle zurückzubringen. Beachte bei der Ausstellung folgendes: Du kannst dir bei der Zulassungsstelle nicht im Vorfeld ein Kurzzeitkennzeichen für einen bestimmten Zeitraum reservieren lassen. Der Termin, an dem du zu der Zulassungsstelle gehst, ist gleichzeitig auch der erste Tag, an dem es gilt. Besorge es dir also erst dann, wenn du es auch wirklich brauchst.

Das sind die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen

Je nach Zulassungsstelle können sich die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen leicht unterscheiden. Die Gebühr beträgt üblicherweise aber zwischen 10 und 15 Euro. Dazu kommen dann auch noch die Kosten für das Erstellen und Anbringen des Nummernschildes. Dafür werden dann noch einmal rund 20 Euro fällig. Im Endeffekt kostet das Kurzzeitkennzeichen damit etwa 30 – 35 Euro. Je nach Stadt gelten unter Umständen noch spezielle Sonderregelungen, beispielsweise die Umweltzone, wofür zusätzliche Kosten anfallen können.

So beantragst du das Kurzzeitkennzeichen

Du beantragst das Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle deines Wohnortes oder am Standort des Fahrzeugs. Du musst also nicht erst zu deinem eingetragenen Wohnsitz fahren, sondern kannst dir die Genehmigung direkt an dem Ort holen, von dem aus du die Probefahrt oder Fahrzeugüberführung machen willst. Einige Zulassungsstellen ermöglichen auch einen Online-Antrag, um das Kurzzeitkennzeichen zu bekommen. Das ist einerseits praktisch, weil du dir nervige Wartezeiten vor Ort spart. Dafür musst du unter Umständen aber auch eine zusätzliche Gebühr zahlen. Außerdem dauert es meist einen zusätzlichen Tag bis der Online-Antrag bearbeitet wurde.

Diese Dokumente benötigst du für den Antrag

Bei der Zulassungsstelle musst du die folgenden Dokumente für den Antrag auf ein Kurzzeitkennzeichen vorlegen:

  • Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung
  • Gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (oder Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (oder Fahrzeugschein)
  • Nachweis über Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
  • Für Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Auszug aus dem Handelsregister
  • Wenn du das Kennzeichen für eine andere Person beantragst: Vollmacht
  • Bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen: Abmeldebestätigung bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) beantragst du vorher bei deiner Versicherung. Das kannst du ruhig auch schon einige Monate vorher machen, da die eVB-Nummer üblicherweise 3 Monate gültig ist.

Tipp: Für das Kurzzeitkennzeichen und die spätere Zulassung des Wagens benötigst du zwei unterschiedliche eVB-Nummern. Du solltest deinem späteren Versicherer also auf jeden Fall Bescheid geben, dass du zunächst ein Kurzzeitkennzeichen benötigst.

Für wen gilt das gelbe Kennzeichen und was ist der Unterschied zum roten Kennzeichen?

Das gelbe Kennzeichen gilt ausschließlich für Privatleute. Bei einem Gebrauchtwagenkauf kannst du es nur dann beantragen, wenn das Fahrzeug bereits vom vorherigen Halter abgemeldet wurde. Für noch zugelassene Fahrzeuge kannst du kein Kurzzeitkennzeichen beantragen.

Wichtige Ausnahme: Ist das Fahrzeug abgemeldet und du fährst damit auf direktem Wege zur Zulassungsstelle, brauchst du kein Kurzzeitkennzeichen.
Das rote Kennzeichen wird im Unterschied zum gelben Schild nur für KFZ-Händler und amtlich beglaubigte Sachverständige und Prüfer ausgestellt. Ein rotes Kennzeichen ist für ein Jahr lang gültig und kann auch auf unbestimmte Zeit verlängert werden. Außerdem ist das rote Schild fahrzeugunabhängig. Ein Händler kann es also an jedem seiner Autos anbringen, sofern er das im Fahrtenbuch vermerkt. Gelbe Kennzeichen werden hingegen immer nur für genau ein Fahrzeug ausgestellt. Es ist streng verboten, das Kurzzeitkennzeichen zu verleihen, auf eine andere Person zu übertragen oder an einem anderen Auto anzubringen.

Ist für ein Kurzzeitkennzeichen die Hauptuntersuchung notwendig?

Beim Antrag in der Zulassungsstelle musst du auf jeden Fall einen Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU) für das jeweilige Fahrzeug vorlegen. Ohne diesen Nachweis darfst du das Fahrzeug nur dann fahren, wenn du damit beim TÜV eine Hauptuntersuchung durchführen willst.

Konkret sind ohne HU diese Fahrten mit dem Kurzzeitkennzeichen erlaubt:

  • Hin- und Rückfahrt zur Begutachtungsstelle
  • Hin- und Rückfahrt zur Haupt- und Sicherheitsuntersuchung
  • Bei Fahrzeugmängeln: Hin- und Rückfahrt zur Werkstatt. Gültig sind Fahrten mit dem kürzesten Weg im Zulassungsbezirk, höchstens noch im angrenzenden Bezirk.

Mit der HU sind diese Fahrten mit dem Kurzzeitkennzeichen erlaubt:

  • Probefahrt mit Kaufabsicht
  • Überführung eines Fahrzeugs. Gültig sind Fahrten in Deutschland und teilweise auch im Ausland – mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Wo ist das Kurzzeitkennzeichen gültig?

Prinzipiell ist das Kurzzeitkennzeichen für Fahrten innerhalb von Deutschland gültig. Es existieren aber Sonderabkommen mit Italien, Dänemark und Österreich über eine gegenseitige Anerkennung. Bei Überführungsfahrten in diese Länder sollte es also keine Probleme geben. Bist du in anderen Ländern unterwegs, wird das Kurzzeitkennzeichen zwar häufig geduldet – verlassen kannst du dich darauf aber nicht. Es könnte also passieren, dass dir die Einreise mit dem Kurzzeitkennzeichen und dem Fahrzeugschein verweigert wird.

Auf keinen Fall solltest du mit dem Nummernschild einreisen und es dann vor Ort an dem Fahrzeug anbringen, um es nach Deutschland zurückzuholen. Hierbei handelt es sich um die sogenannte unzulässige Fernzulassung, weil du damit gegen sowohl gegen das Zulassungsrecht des Kaufstaates als auch gegen deutsches Zulassungsrecht verstoßt. Außercem gilt: Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen, die nur für einen definierten Zeitraum zugelassen sind, müssen außerhalb des zugelassenen Zeitraum die Saisonkennzeichen anstelle des Kurzzeitkennzeichens abmontiert sein.

Tipp: Informiere dich bei Fahrzeugkäufen im Ausland bei den dortigen Behörden vorher über die hiesigen Regeln zum Ausfuhr von Fahrzeugen.

Letzte Aktualisierung: 05/01/2024
Author: Selim Baykara