Was du tun solltest, wenn du im Urlaub erkrankst
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Im Urlaub krank zu werden, ist mehr als ärgerlich. Anstatt die schönste Zeit des Jahres zu genießen, musst du jetzt das Krankenbett hüten oder die wertvolle Urlaubszeit im überfüllten Wartezimmer vertrödeln. Was viele aber nicht wissen: Du kannst deine Urlaubstage retten. Auch wenn du krankgeschrieben bist, bleibt der Urlaubsanspruch erhalten. Wir erklären dir, wie du vorgehen musst, um das Beste aus der Situation zu machen.
Krank im Urlaub: Die wichtigsten Infos auf einen Blick
- Wenn du im Urlaub krank wirst, musst du deinem Arbeitgeber noch am ersten Tag ein ärztliches Attest bzw. eine Krankschreibung vorlegen.
- Das gilt auch für den Fall, wenn laut Arbeitsvertrag die Krankschreibung erst ab dem dritten Tag erforderlich ist.
- Alle Tage, an denen du im Urlaub krank bist, werden bei deinem Arbeitgeber dann wieder auf das Urlaubskonto gutgeschrieben.
- Schließe eine Reiseversicherung für den Fall ab, dass du im Ausland krank wirst.
- Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Behandlungskosten im Ausland nur eingeschränkt und Rücktransporte überhaupt nicht.
Eine genaue Erklärung zu den einzelnen Punkten liest du in den nächsten Abschnitten. Wir führen dich Schritt für Schritt durch den ganzen Vorgang – und zeigen dir, wie du dir die kostbaren Urlaubstage rettest.
Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?
Wie für so gut wie alles, gibt es in Deutschland auch ein Gesetz, das den Urlaub für Arbeitnehmer regelt: das sogenannte Bundesurlaubsgesetz. In Paragraph 9 heißt es zum Thema Erkrankungen im Urlaub: “Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.”
Das heißt: Jeder Tag, an dem du laut ärztlichem Attest krankgeschrieben bist, wird nicht als Urlaub, sondern als Krankheit gewertet. Hast du beispielsweise sieben Tage Urlaub und bist an drei Tagen davon krank, verbrauchst du insgesamt nur vier Tage Urlaub – die drei Tage der Arbeitsunfähigkeit bekommst du wieder gutgeschrieben.
Beachte die Meldepflicht beim Arzt
Bei einer Krankheit im Urlaub kannst du dich nicht einfach ins Bett legen, auskurieren und die Krankheitstage anschließend beim Arbeitgeber als Urlaub einfordern. Du musst nachweisen, dass du tatsächlich krank, also arbeitsunfähig, gewesen bist. Dazu benötigst du ein ärztliches Attest.
Geh also direkt am ersten Tag der Krankheit zu einem Arzt und lass dir mit Attest bescheinigen, dass du krank bist. Diese Nachweispflicht besteht auch, wenn in deinem Arbeitsvertrag ein Zeitraum von drei Tagen bis zur Vorlage der ärztlichen Bescheinigung festgelegt ist.
Achtung: Um den Urlaub zu retten, benötigst du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Gerade im Ausland solltest du darauf achten, dass der Arzt dir nicht einfach eine bloße Erkrankung attestiert, sondern wirklich nachweist, dass du arbeitsunfähig bist. Sprích den Arzt im Zweifelsfall lieber darauf an!
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Teil dem Arbeitgeber deine Krankheit mit
Wann musst du dich beim Arbeitgeber melden, wenn du im Urlaub krank wirst? Unser Tipp: so schnell wie möglich. Dadurch stellst du sicher, dass dein Lohn auch im Krankheitsfall gezahlt wird. Ruf dazu bei deinem Arbeitgeber an oder schicke ihm eine E-Mail.
Die richtigen Ansprechpartner für diesen Fall sind die Personalabteilung oder dein direkter disziplinarischer Vorgesetzter. Erklär ihnen die Lage und schick das Attest, sobald du es hast. Bei vielen Arbeitgebern reicht ein Foto des Attests, das du mit deinem Smartphone machst und anschließend per Mail verschickst.
Nicht ausreichend ist, dich bei deinen Kollegen zu melden, damit diese dann den Chef über deine Krankheit informieren. Falls du die Krankheit nicht ordnungsgemäß mitteilst, kann dir der Arbeitgeber unter Umständen die Lohnfortzahlung verweigern.
Krank im Urlaub im Ausland: Krankenkasse informieren
Wenn du Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bist, solltest du dich umgehend mit der Krankenkasse in Verbindung setzen, gerade wenn du dich im Ausland aufhältst. Teile der Kasse deine Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer der Krankheit mit. Kläre in dem Gespräch außerdem genau, welche Kosten die Kasse übernimmt.
In Deutschland werden die Kosten für die Behandlung von der Krankenversicherung übernommen. Im Ausland erstattet die Kasse meist allerdings nur jene Leistungen, die auch ein gesetzlich Versicherter in diesem Land bekäme.
Das ist oft deutlich weniger als in Deutschland, weil in vielen Ländern bestimmte Bereiche (etwa Zahnbehandlung) überhaupt nicht von der gesetzlichen Kasse gedeckt werden. Gerade bei Aktivurlauben mit dem Risiko ernsthafter Verletzungen oder Krankheiten können die Kosten für die Behandlung schnell in den vierstelligen Bereich gehen.
So hilft dir eine Auslandskrankenversicherung
Schließe am besten vor dem Urlaub zur Sicherheit eine Auslandskrankenversicherung ab, auch wenn du nur innerhalb von Europa verreist. Das gilt vor allem, wenn du genau weißt, dass du im Urlaub sportlichen Aktivitäten nachgehst, die mit einem gewissen Risiko verbunden sind.
Die Auslandsversicherung deckt die Mehrkosten ab, die bei einer Behandlung entstehen und nicht von deiner gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Außerdem kümmert sich die Auslandskrankenversicherung im Ernstfall um den Rücktransport. Gute Versicherungen sind nicht teuer und teilweise schon für unter 10 Euro im Jahr erhältlich.
Krankgeschrieben und trotzdem in den Urlaub fahren: Geht das?
Ein etwas anderer Fall liegt vor, wenn du schon krankgeschrieben bist, Krankengeld beziehst und trotzdem in den Urlaub fahren willst. Innerhalb von Deutschland ist das problemlos möglich und du musst nicht einmal die Krankenkasse informieren. Allerdings solltest du erreichbar sein und auf Anrufe oder Schreiben reagieren. Bitte eventuell deinen Nachbarn, dass er deine Post öffnet und dich gegebenenfalls informiert, falls du ein Schreiben deiner Krankenkasse erhältst.
Bei Fahrten ins Ausland im Krankheitsfall, muss die Versicherung zustimmen. Sprich dazu am besten mit deinem Arzt, teile ihm deine Reisepläne mit und lass dir bescheinigen, dass die Reise deine Genesung nicht beeinträchtigt. Das Attest schickst du dann zusammen mit einem formlosen Antrag an die Krankenkasse.
Bei Reisen innerhalb der EU wird die Kasse in der Regel zustimmen. Nach europäischem Recht bekommst du nämlich auch dann Geldleistungen, wenn du dich in einem anderen EU-Staat aufhältst. Die Krankenkasse hat also keinen Ermessensspielraum und muss zustimmen, wenn du für den Zeitraum der Reise krankenversichert bist.
Kann ich mich auch rückwirkend krankschreiben lassen?
Du warst im Urlaub, hast allerdings eine Woche das Bett gehütet, ohne dich zu melden – und willst dir die verlorenen Tage jetzt zurückholen? Das geht leider nicht so einfach. Generell kann der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit nämlich erst ab dem ersten Tag bescheinigen, an dem du ihn aufgesucht hast.
Liegt die Krankheit bereits in der Vergangenheit, ist dies natürlich nicht mehr möglich. Es gibt zwar eine Ausnahmeregelung, nach der eine Rückdatierung auf bis zu 3 Tage vor Behandlungsbeginn möglich ist. Dazu ist allerdings eine gewissenhafte Prüfung erforderlich. Die Regel soll jene Fälle abdecken, in denen du so krank warst, dass du nicht einmal zum Arzt gehen konntest.