Impfung einer Person

Grüner Impfpass der EU: Erleichtertes Reisen in der Coronakrise

4 min Lesedauer

Das Recht auf freien Personenverkehr innerhalb der EU wurde in den vergangenen Monaten aufgrund der Coronakrise stark eingeschränkt. Der Grüne Impfpass der EU soll das Reisen in allen Mitgliedsstaaten wieder deutlich erleichtern. Das Vorhaben wurde Mitte März auf den Weg gebracht und soll zum 1. Juli 2021 im gesamten EU-Raum einsetzbar sein. Im Impfpass sollen alle notwendigen Daten hinterlegt werden, wenn eine Person vollständig geimpft oder negativ getestet wurde oder eine Covid-19-Erkrankung überstanden hat.

Die  Reisefreiheit wurde im Verlauf der Coronakrise erheblich eingeschränkt. Die uneinheitliche Infektionslage in den europäischen Ländern, das zeitlich unterschiedliche Voranschreiten bei den Impfungen und die individuellen Regelungen der 27 Mitgliedsstaaten der EU haben das Reisen zunehmend erschwert. Um den Menschen das Recht auf den freien Personenverkehr innerhalb der EU wieder einräumen zu können, möchte die EU mit dem grünen Impfpass eine einheitliche digitale Lösung bereitstellen, die Grenzübertritte erleichtert.

Inhaltsverzeichnis

Was wird mit dem grünen Impfpass belegt?

Der grüne Impfpass soll innerhalb der EU in allen 27 Mitgliedsstaaten einheitlich anerkannt werden. Er soll als Nachweis für folgende Punkte gelten:

  • Die Person wurde vollständig gegen das Coronavirus geimpft.
  • Die Person wurde negativ auf das Coronavirus getestet.
  • Die Person hat eine Covid-19 Erkrankung überstanden und ist wieder genesen.
Grüner Impfass auf einem Handy
Grüner Impfass auf einem Handy - © Benedikt - stock.adobe.com

Was sind die Kriterien des grünen Impfnachweises?

Damit der Impfpass überall anwendbar und vorzeigbar ist, soll er bestimmten Kriterien erfüllen, die für eine Einreise notwendig sind:

  • Der Impfpass soll in digitaler Form oder im Papierformat erhältlich sein.
  • Der Nachweis wird mit einem individuellen QR-Code versehen.
  • Der grüne Impfpass soll für jeden EU-Bürger kostenlos sein.
  • Der Nachweis muss in der jeweiligen Landessprache beziehungsweise in englischer Sprache erbracht werden können.
  • Der Impfpass soll eine hohe Verlässlichkeit aufweisen.
  • Er besitzt eine Gültigkeit in allen EU-Staaten.

PiNCAMP-Newsletter

Erhalte mehr hilfreiche Tipps & Infos rund um das Thema Camping direkt in dein Postfach – melde dich für unseren Newsletter an:

Wie erhalte ich den Grünen Impfpass und wo wird das Impfzertifikat ausgestellt?

Der grüne Impfpass soll in die Verantwortung der lokalen Behörden fallen. Ist eine vollständige Impfung und eine negative Testung durchgeführt, soll dies im Nachweis von den Krankenhäusern, Ärzten, Testzentren oder den lokalen Gesundheitsbehörden darin hinterlegt werden.

Bei der digitalen Version kann der Nachweis einfach auf dem Smartphone gespeichert werden. Alternativ kann der Impfpass auch in Papierform angefordert werden. Bei beiden Varianten wird ein individueller QR-Code mit notwendigen zentralen Informationen sowie einem digitalen Echtheitssiegel erstellt.

Das Impfzertifikat kann nach der zweiten Impfung direkt im Impfzentrum oder in der Arztpraxis ausgestellt werden. Er ist dann in ausgedruckter Form oder als QR-Code zum Speichern auf dem Smartphone erhältlich. Bereits vollständige geimpfte Menschen können seit dem 14.06.2021 sich das Zertifikat in Apotheken ausstellen lassen. Notwendig ist dafür der gelbe Impfpass sowie der Personalausweis.

In welchen Apps wird der digitale Impfpass gespeichert?

Der digitale Impfpass kann in der offiziellen Corona-Warn-App oder in der CovPass-App gepeichert werden. Beide Apps sind im App-Store von Apple und beim Google Play Service heruntergeladen werden.

Wie wird der grüne Impfpass das Reisen erleichtern?

Mit der Einführung des Nachweises sollen alle individuell von den EU-Mitgliedstaaten erhobenen Einreisevorschriften entfallen. Für EU-Bürger/-innen oder Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten oder hier wohnen und über einen digitalen grünen Nachweis verfügen, sollen die geltenden Einschränkungen aufgehoben werden.

Sollte ein Mitgliedstaat der EU einen alternativen Testnachweis oder den Antritt einer Quarantäne zusätzlich zum Impfpass fordern, so muss er dies bei der zuständigen EU-Kommission und bei den anderen Mitgliedstaaten melden und begründen können.

Person hält impfpass in die Kamera
Person hält Impfpass in die Kamera - © Corri Seizinger - stock.adobe.com

Wie funktionieren die Impfnachweise in der Praxis?

Durch die einheitliche Funktionsweise der Impfpässe soll die einfache Anwendung in der EU garantiert werden:

  • Der Impfpass erhält einen QR-Code mit einer digitalen Signatur zum Schutz vor möglichen Fälschungen.
  • Bei der Einreise oder der Kontrolle des Impfpasses werden der QR-Code und die Signatur überprüft.
  • Für jede ausstellende Behörde, ob Krankenhaus, Arzt oder Impfzentrum, wird ein individueller Signaturschlüssel erzeugt, der im Impfpass hinterlegt ist. Diese werden in einer sicheren Datenbank gespeichert und können innerhalb der gesamten EU bei einer Kontrolle abgerufen werden.
  • Um dies zu gewährleisten, wird die EU-Kommission eine Schnittstelle einrichten, mit deren Hilfe die Signaturen auf ihre Korrektheit überprüft werden können. Personenbezogene Daten werden bei diesem Prozess nicht übermittelt, da sie zum Prüfen der Signatur nicht notwendig sind.

Kann ich auch ohne den grünen Impfpass verreisen?

Ja, das Reisen ohne grünen Impfpass ist weiterhin möglich. Mit dem digitalen Nachweis sollen aber die Grenzübertritte erleichtert werden. Das Grundrecht auf freien Personenverkehr innerhalb der EU soll durch keine Vorschriften eingeschränkt werden. Mit dem Impfpass können jedoch auch notwendige Testergebnisse nachgewiesen werden, die von vielen Staaten für die Einreise verlangt werden.

Gibt es Einschränkungen bezüglich des erhaltenen Impfstoffes?

Nein. Der Impfstoff spielt für den digitalen Nachweis keine Rolle. Ist der Impfstoff innerhalb der EU anerkannt, besitzt er mit seiner Verabreichung auch Gültigkeit innerhalb der Gemeinschaft.

Impfpass mit Spritze
Impfpass mit Spritze - © pix4U - stock.adobe.com

Welche Daten werden im grünen Impfpass erfasst?

Der digitale Impfnachweis soll alle notwendigen Informationen enthalten, die für eine Reise wichtig sind. Dazu gehören:

  • Name und Geburtsdatum des Inhabers
  • Ausstellungsdatum des Impfpasses
  • Angaben zu Impfstoff/Test/Genesung
  • Ein individuelles Erkennungsmerkmal

Bei der Einreise dürfen die Staaten lediglich die Signatur und deren Korrektheit überprüfen. Personenbezogene Daten dürfen dort nicht gespeichert werden. Sie verbleiben bei dem Mitgliedstaat, der den digitalen grünen Nachweis ausgestellt hat.

Die EU-Kommission hat das Ziel, den grünen Impfnachweis bis zum 1. Juli 2021 in allen Staaten zur Verfügung zu stellen.

Letzte Aktualisierung: 19/09/2021
Author: Riko Wetendorf