Camping mit Hund in Frankreich – Zwischen Hundeliebe und Hundegesetz
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Kaum ein Land in Europa ist auf den ersten Blick so widersprüchlich im Umgang mit Hunden wie Frankreich. Einerseits lieben unsere Nachbarn ihre Vierbeiner über alle Maßen und die Hundedichte ist deutlich höher als hierzulande, andererseits gibt es verschärfte Hundegesetze, die unbedingt berücksichtigt werden sollten, um nicht nur eine hohe Geldbuße, sondern auch eine Einschläferung des Hundes zu vermeiden. Camping mit Hund kann jedoch zu einer entspannten Angelegenheit werden, wenn die entsprechenden Vorschriften auf dem Platz und der Umgebung berücksichtigt werden. Im Grunde liebt Frankreich die wuseligen Haustiere – dies kannst du vielerorts spüren.
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Camping mit Hund in Frankreich ist eine Wohltat für den Vierbeiner
Camping in Frankreich erfreut sich auch hierzulande einer großen Beliebtheit. Im Norden des Landes locken die vielseitigen Küsten der Bretagne und der Normandie, im Landesinneren ziehen Flüsse wie die Loire und die Seine zahlreiche Urlauber in ihren Bann und die traumhafte Südküste mit der Provence und der Côte d‘Azur zählt ohnehin zu den beliebtesten Reisezielen in Frankreich. Mit mehr als 11.000 großen und kleinen Campingplätzen- und Stellplätzen gibt es eine riesige Auswahl, aber gerade mit Hund lohnt es sich bei der Planung genauer hinzusehen.
In der Regel sind Hunde auf den Campingplätzen in Frankreich gern gesehene Gäste und es gibt lediglich die Einschränkung, dass sie an einer Leine geführt werden müssen und du für die Entsorgung des Kots verantwortlich bist. Nicht gern gesehen wird es, wenn die Vierbeiner am Wohnmobil oder dem Zelt allein gelassen werden. Gerade auf sehr großen Plätzen kann es in den Sommermonaten Juli und August zu einzelnen Hundeverboten kommen. Die Verantwortlichen befürchten sonst Verärgerung bei anderen Gästen und haben Angst, die Übersicht zu verlieren. Andere Campingplätze wiederum schreiben vor, dass die Anzahl der Hunde auf dem Platz begrenzt ist. Dies solltest du in deiner Planung berücksichtigen und im Vorfeld gerade bei einem längeren Aufenthalt erfragen. Je kleiner und natürlicher ein Platz ist, umso wahrscheinlicher ist ein problemloser Urlaub mit dem Vierbeiner. Empfehlenswert in diesem Zusammenhang sind städtischen Plätze (Camping municipal), die in dieser Hinsicht kaum Vorschriften haben. Ebenso gering erscheinen die Probleme bei der Anmietung eines Bungalows oder eines Mobilheims.
Hunde in der Natur und am Strand
Hunde lieben ihre Freiheit und nicht selten erlauben Besitzer ein leinenloses Herumtollen in freier Natur. Aber auch in dieser Hinsicht solltest du in Frankreich Vorsicht walten lassen: Innerhalb von Ortschaften, Dörfern oder Städten herrscht auf jeden Fall Leinenpflicht und der Besitzer ist für die vollständige Entsorgung des Hundekots verantwortlich. In der freien Natur gibt es lediglich die Einschränkung, dass sich der Hund unter der Kontrolle des Besitzers befindet und jederzeit abrufbar ist. Zu beachten ist jedoch, dass es Naturschutzgebiete gibt, in denen der leinenlose Spaziergang grundsätzlich verboten ist. Zudem sollte der Hund in der Brut- und Setzzeit, die vom 15. April bis 30. Juni in Frankreich gilt, immer an einer Leine durch den Wald geführt werden.
Die herrlichen Strände der französischen Küstenlandschaft laden regelrecht dazu ein, den Hund frei laufen lassen. Das Wasser und der feine Sand sind nicht nur eine Wohltat für den Menschen, sondern auch für den vierbeinigen Freund. Die gesetzlichen Grundlagen schaffen hier allerdings die jeweiligen Gemeinden selbst. Du musst dich also unbedingt im Vorfeld erkundigen, was wo genau erlaubt ist, um empfindliche Strafen zu vermeiden. Viele Strände an der schönen Côte d’Azur haben beispielsweise ein Hundeverbot erlassen und spezielle Abschnitte für sie eingeführt. Andere Gemeinden sehen vor, dass in der Hauptzeit des Tages der Strand für Hunde nicht zugänglich ist. Du könntest dort nur am Morgen und am Abend mit dem Hund problemlos spazieren gehen. Eine lohnende Alternative sind die schönen, wilden und natürlichen Strände Frankreichs, die eventuell nicht über einen klassischen Sandstrand verfügen, aber dafür alle Freiheiten für Hunde bieten.
Französisches Hundegesetz mit strengen Regularien
Das französische Hundegesetz führt die Liebe der Nation ein wenig ad absurdum. Es ist 1999 in Folge von mehreren Beißvorfällen in Kraft getreten. 2008 wurde das Gesetz noch einmal nachhaltig von der Regierung verschärft und ist eines der härtesten in Europa für bestimmte Hunderassen. Vor allem Tiere der 1. und 2. Kategorie unterliegen zahlreichen Auflagen oder dürfen erst gar nicht nach Frankreich einreisen.
Hunde der Kategorie 1 sind verboten in Frankreich
Unter die Kategorie 1 fallen Hunde, die in keinem Stammbuch des FCI (Fédération Cynologique Internationale) eingetragen sind und dem Körperbau von folgenden Rassen ähneln:
- Tosa
- Mastiff (Boerbulls)
- Staffordshire Terrier oder American Staffordshire Terrier
Wichtig in diesem Zusammenhang: Die Einfuhr dieser Hunderassen wird in Frankreich als Straftat gewertet und es droht eine Beschlagnahmung des Tieres. Das Problem für viele Hundebesitzer aus Deutschland und anderen Nationen ist, dass hier auch morphologische Merkmale zur Beurteilung herangezogen werden. Sollte dein Hund den oben erwähnten Rassen ähneln, droht bereits ein Straftatbestand mit allen rechtlichen Folgen.
Vor deiner Reise ins Nachbarland ist es ratsam, eine genaue Beschreibung eines Tierarztes verfassen zu lassen, der eine Ähnlichkeit mit den verbotenen Rassen ausschließt. Äußerst hilfreich ist es, das Dokument in französischer Sprache vorliegen zu haben, um jederzeit den Nachweis erbringen zu können.
Hunde der Kategorie 2 mit strengen Auflagen
In die festgelegte Kategorie 2 fallen Tiere, die in einem Stammbuch des FCI oder in einem vom französischen Ministerium für Landwirtschaft anerkannten Stammbuch eingetragen sind. Folgende Hunde werden hierbei aufgeführt:
- Rottweiler
- Tosa
- Staffordshire Terrier oder American Staffordshire Terrier
- Zudem Tiere, die einem Rottweiler sehr ähnlich sehen und in keinem Stammbuch aufgeführt werden
Ausgenommen von dieser Regelung sind der Staffordshire Bull Terrier, Dobermann und die Deutsche Dogge, die aber immer einen Maulkorb tragen und durch Volljährige an der Leine geführt werden müssen.
Für die in der Liste erwähnten Hunde gilt grundsätzlich, dass eine Einreise nach Frankreich erlaubt ist, aber an sehr strenge Vorschriften gebunden ist. Die Vorschriften sind derart komplex, dass Aufwand und Nutzen trotz der tollen Landschaften für Hunde kaum in einem lohnenswerten Zusammenhang stehen. Für die Einfuhr dieser Hunde muss ein Eignungsnachweis von einem bevollmächtigten französischen Ausbilder vorhanden sein. Für diesen Nachweis muss in der Regel ein mehrstündiger Kurs absolviert werden. Des Weiteren muss eine Verhaltensbegutachtung des Hundes durch einen französischen Tierarztes vorliegen sowie eine Besitzgenehmigung der französischen Gemeinde. Für Urlauber oder Ausländer werden bei diesen Bestimmungen keine Ausnahmen gemacht. Eine weitere Schwierigkeit ist, dass deutsche Dokumente mit gleichwertiger Aussage in Frankreich keine Anerkennung finden. Nicht unerheblich für Hundebesitzer: dieses Gesetz kommt auch bei einer Durchreise zum Tragen. Urlaubsreisen nach Spanien oder Portugal mit solchen Hunderassen mit einer Fahrt durch Frankreich sind nicht zu empfehlen.
Camping in Frankreich bietet für jeden Geschmack das passende Urlaubsziel. Von der schroffen Atlantikküste in der Bretagne den traumhaften Stränden an der französischen Riviera im Mittelmeer bis zu den duftenden Lavendelfeldern der Provence – die Grande Nation hat in jedem Teil des Landes tolle Campingplätze.
Grundsätzliche Vorschriften für die Einreise mit Hund nach Frankreich
Selbst für den Fall, dass dein Hund nicht in die Kategorie 1 oder 2 fällt, müssen gewisse Vorschriften beachtet werden:
- Die Identifizierung mittels eines Mikrochips oder alternativ einer Tätowierung (vor dem 3. Juli 2011) muss jederzeit möglich sein.
- Der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung muss erbracht werden, die mindestens 21 Tage vor der Einreise vorgenommen wurde und nicht älter als ein Jahr ist.
- Der Europäischen Heimtierausweis muss mitgeführt werden. Darin müssen die genaue Identität des Hundes und die gültigen Impfungen erkenntlich sein.
Fazit: Die Hundeliebe der Franzosen hat gewisse Grenzen, gerade für Reisen in dieses wunderschöne Land. Mit genauer Planung und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften steht dem Camping mit Hund in Frankreich aber nichts im Wege.