Wildcampen in Europa: Der große Überblick (+ wichtige Ausnahmen)
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Wildcampen – ein kontroverses und in der Camper-Community viel diskutiertes Thema. Generell lässt sich festhalten: Trotz zunehmend restriktiver Vorgaben wird das Freistehen oder Zelten außerhalb der offiziellen Campingplätze in weiten Teilen Europas immer noch praktiziert. Aber was genau ist wo überhaupt erlaubt und was nicht? Genau das schauen wir uns in diesem großen Überblick mal an – übersichtlich nach einzelnen Ländern sortiert.
Die Natur noch einmal in ihrer ursprünglichsten Form erleben. Diesen Wunsch hast du bestimmt auch schon mal gehabt, wenn du mit dem Camper unterwegs bist. Und wir alle wissen: Es gibt auch heute noch viele unberührte Flecken abseits der Zivilisation, deren Erkundung sich lohnt. Einfach das Zelt aufschlagen oder den Camper an einem schönen Ort abstellen und die Nacht mitten in der Natur verbringen – das klingt erstmal wahnsinnig idyllisch.
Ganz so einfach ist es aber nicht: Es gibt gesetzliche Vorschriften zum Wildcampen. In vielen Ländern ist das Zelten oder Freistehen mit Wohnmobil oder Wohnwagen auch grundsätzlich verboten. Und wer dabei erwischt wird, dem droht ein hohes Bußgeld. Aber es gibt auch Ausnahmen. Und teilweise wird das Wildcampen auch geduldet, obwohl es eigentlich nicht erlaubt ist. Schauen wir uns das mal genauer an!
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Was bedeutet Wildcampen überhaupt genau?
Zunächst noch ein paar Worte zu dem Begriff “Wildcampen”. Damit kann nämlich alles mögliche gemeint sein, je nachdem wie man am liebsten unterwegs ist. Viele motorisierte Camper meinen damit das Übernachten mit ihrem Wohnmobil in der freien Landschaft, d.h. außerhalb von offiziellen Campingplätzen. Andere Leute, z.B. Outdoor-Fans und Wanderer mit Touren-Rucksack, bezeichnen mit Wildcamping hingegen häufig das Zelten in der Natur für eine Nacht.
Um ein bisschen Ordnung da rein zu bekommen, verwenden wir zusätzlich zum Begriff “Wildcamping” noch die folgenden beiden Bezeichnungen:
- Freistehen: Das Abstellen eines Fahrzeugs (z.B. Wohnmobil oder Wohnwagen) über Nacht außerhalb eines Campingplatzes
- Biwakieren: Das Übernachten in der freien Natur, meist mit Zelt, prinzipiell aber auch ohne (z.B. mit Hängematte)
Diese Unterscheidung ist durchaus wichtig. Denn in etlichen Ländern ist Biwakieren zumindest teilweise erlaubt, Freistehen hingegen nicht. Manchmal ist aber auch einfach beides verboten. In vielen Fällen ist es auch so, dass die einzelnen Gemeinden spezielle Vorgaben haben, die die Landesgesetze aushebeln. Es ist also auf jeden Fall sinnvoll, dass du dich ganz konkret über den genauen Ort schlau machst, an den du fährst.
Wildcampen in Deutschland
Deutschland erweist sich keinesfalls als Paradies für Wildcamper. Laut Bundeswaldgesetz bzw. den entsprechenden Gesetzesregelungen der Bundesländer ist Campen auf öffentlichem Grund nicht erlaubt. Auf einem Privatgelände hingegen ist das Aufstellen eines Zeltes mit dem Einverständnis des Besitzers möglich. Ansonsten gilt es immer auf die gekennzeichneten Flächen auszuweichen.
Natürlich gibt es wie überall gesetzliche Grauzonen. Hierzulande ist das „Lagern“ für eine kurze Zeit erlaubt. Auch ist erlaubt eine Pause zur “Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit” zu machen. So könnte man beispielsweise argumentieren, dass man das Fahrzeug über Nacht geparkt hat, weil es schon zu spät war und man nicht müde weiterfahren wollte. Wie dehnbar diese Begriffe sind, muss letztendlich jeder selbst entscheiden.
Unerlaubtes Wildcampen ist in Deutschland mit einem Bußgeld verbunden. Das bewegt sich in der Regel zwischen 5 und 80 Euro pro Person. Richtest du als Camper zusätzlich Schaden an, hinterlässt einen Müllberg und fällst anderweitig negativ auf, dann kann das Bußgeld bis zu 500 Euro betragen. Und es kann rechtliche Schritte nach sich ziehen. Unter anderem können Hausfriedensbruch (§123 StGB), Sachbeschädigung (§303 StGB) und Brandstiftung bei einem nicht genehmigten Lagerfeuer (§306 StGB) zur Anzeige gebracht werden.
Wildcampen in Italien
Italien mit seinen reizvollen Landschaften lädt geradezu dazu ein, sich einen schönen Platz in der Natur zu suchen. Ob die Berge Südtirols, Toskana oder die herrliche Küste von „Bella Italia“ – faszinierende Orte gibt es eigentlich genug. Wildcampen mit Fahrzeug, also Freistehen, ist in Italien unseres Wissens nach aber so gut wie an allen Orten verboten. Gerade in den beliebten Touristenregionen und in der Nähe von Stränden darfst du mit strengen Kontrollen und hohen Bußgeldern rechnen. Strafen zwischen 100 und 500 Euro sind dabei durchaus gängig. Ähnlich wie in Deutschland ist das Campen auf einem Privatgelände aber erlaubt, wenn der Besitzer damit einverstanden ist.
Eine Ausnahme in Italien ist das sogenannte “Biwakieren”, also das Übernachten an einem Ort für eine Nacht mit Zelt. Dies ist in einigen Gebirgs-Nationalparks, z.B. im norditalienischen Piemont, durchaus erlaubt und wird auch offiziell so kommuniziert. In der Regel darfst du das Zelt erst ab 19:00 Uhr aufbauen und musst den Lagerplatz bei Sonnenaufgang wieder verlassen. Teilweise sind Biwaks erst oberhalb der Waldgrenze, z.B. über 1.500 Meter, erlaubt. Nähere Infos erhältst du von den Gemeinden und bei den Nationalparks.
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Wildcamping in Österreich kann teuer werden
In der schönen Alpenrepublik legen die Verantwortlichen großen Wert auf den Erhalt der Natur, die Gesetze sind generell recht restriktiv. Um gar nicht erst einen Trend aufkommen zu lassen, ist Wildcampen in Österreich fast überall untersagt – egal, ob mit Zelt oder Fahrzeug. Eine Ausnahme sind z.B. die Regionen Oberösterreich, Steiermark und Salzburg. Hier ist das Zelten im alpinen Ödland außerhalb von Weiden und Almen für eine Nacht erlaubt.
Die Bußgelder richten sich nach dem Bundesland. Gerade die beliebten Regionen im Burgenland, Tirol und Kärnten können beim Wildcamping sehr teuer werden. Bußgelder bis 500 Euro sind die Regel. Bei einer besonders schweren Verletzung der Vorschriften können sogar Strafen bis zu 14.500 Euro erhoben werden. Zudem droht die Konfiszierung des Zeltes. Hier solltest du wirklich überlegen, besser einen gekennzeichneten Campingplatz aufzusuchen.
Wildcampen in Schweden mit dem „Allemannsrätt“
Im Gegensatz zu Zentraleuropa erweist sich Schweden als sehr freundlich im Umgang mit Wildcampern – zumindest solchen mit Zelt. Dank dem „Allemannsrätt“ (deutsch: Jedermannsrecht) kannst du in der Natur gerne dein Zelt aufschlagen, so lange du damit kein Privateigentum verletzt. Wichtig in diesem Zusammenhang ist es, auf die lokalen Vorschriften zu achten, denn an zahlreichen öffentlichen Badestränden, auf Sportplätzen und in Naturparks kann das Campen untersagt sein. Grundsätzlich gilt aber: In Schweden ist Wildcampen mit Zelt an vielen Orten erlaubt.
Dabei ist es sogar möglich, in öffentlichen Gewässern mit einer Handangel frischen Fisch zu fangen, wenn es nur deinen eigenen Bedarf deckt. Beim Lagerfeuer ist jedoch Vorsicht geboten. Erkundige dich vor dem Entzünden, ob dies aktuell genehmigt ist. In trockenen Sommern kann es nämlich zu erheblichen Einschränkungen kommen. Der Wald besitzt in Schweden einen hohen Stellenwert, deshalb werden Hinterlassenschaften in Form von Müll besonders hart bestraft. Wichtig: Autos, Wohnmobile oder Wohnwagen dürfen nur auf gekennzeichneten Flächen abgestellt werden. In dieser Hinsicht greift das Jedermannsrecht nur bedingt.
Wildcampen in Dänemark mit Besonderheiten
In Dänemark gibt es eine Besonderheit: Grundsätzlich gilt ein generelles Verbot von Wildcampen. Gerade in den schönen Urlaubsregionen und an den Stränden wird das Aufstellen eines Zeltes mit einem hohen Bußgeld geahndet. Dennoch hat Dänemark das Campen im Wald nicht im gesamten Land verboten, sondern für entsprechende Alternativen gesorgt. Auf insgesamt 40 speziellen Waldflächen ist Wildcamping erlaubt. Aber auch hier gelten feste Vorschriften, die du unbedingt beachten solltest:
- Es ist nur eine Übernachtung erlaubt.
- Auf den ausgewiesenen Stellen dürfen nur insgesamt zwei Zelte aufgestellt werden und maximal sechs Personen übernachten.
- Offenes Feuer ist grundsätzlich verboten.
- Das Übernachten in Sichtweite von Gebäuden, Straßen oder anderen Zeltplätzen ist nicht gestattet.
- Motorisierte Fahrzeuge auf den Waldwegen sind verboten.
- Das Hinterlassen von Müll sowie Schädigungen an der Natur können mit Bußgeldern geahndet werden.
- Es kann ein Kostenaufwand in Höhe von 1,50 Euro an bestimmten Orten entstehen.
Wildcampen in Portugal an der schönen Küste
Portugal ist ein wahres Surferparadies und bei vielen Bloggern oder in Reiseberichten kann schon mal der Eindruck entstehen, dass Wildcampen überhaupt kein Problem sei. Hier solltest du jedoch Vorsicht walten lassen. Wildcamping ist in Portugal untersagt und wird gerade in den Sommermonaten und in den beliebten Reiseregionen wie der Algarve oder dem Alentejo streng kontrolliert. In dem schönen Land im Westen Europas ist sogar das Campen auf einem Privatgelände verboten, weshalb ein lockerer Umgang mit den Vorschriften zu einem teuren Vergnügen werden kann.
Wildcampen in der Schweiz liegt in der Hand der Kantone oder Gemeinden
In der Schweiz gibt es keine generelle Vorschrift oder gesetzliche Grundlage zum Thema „Wildcamping“. Hier entscheiden die Kantone beziehungsweise sogar die Gemeinden individuell. Alpine Biwaks, also Übernachten im Gebirge mit Zelt oberhalb der Waldgrenze, sind aber ebenso erlaubt sind wie das Campen auf Grundstücken von Privatpersonen mit deren Einverständnis sowie die Übernachtung in einer Notsituation. Um wirklich sicher zu sein, solltest du dich bei der örtlichen Touristeninformation erkundigen. Festgehalten sind in der Schweiz jedoch folgende Verbote:
- Wildcamping in Naturschutzgebieten oder im Schweizerischen Nationalpark
- Campieren in eidgenössischen Jagdgebieten oder Wildruhezonen
- Übernachtungen in Regionen, in denen das Betreten verboten ist
Wildcamping in Norwegen mit dem Jedermannsrecht
Ähnlich wie in Schweden kannst du in Norwegen die Natur in vollen Zügen genießen. Das „Allemannsretten“, das Jedermannsrecht, ist in diesem herrlichen Teil Skandinaviens sogar im Gesetz verankert und bezieht sich vor allem auf Übernachtungen ohne Motorisierung. Grundsätzlich kannst du in Norwegen das Zelt überall dort aufschlagen, wo es nicht ausdrücklichen untersagt ist.
Das Jedermannsrecht beinhaltet jedoch auch die Rücksicht auf die Natur. Den Platz zum Campen so zu verlassen, wie du ihn vorgefunden hast, ist eine Selbstverständlichkeit. Zwischen Mai und September sind offene Feuer außerdem untersagt. Außerdem gilt wie in Schweden: Freistehen mit dem Camper in der freien Natur ist nicht erlaubt. Wohnwagen oder Wohnmobile darfst du nur auf gekennzeichneten Flächen abstellen.
Wildcampen in Spanien nach Vorschriften der autonomen Gemeinschaften
Spanien ist eines der beliebtesten Urlaubsziele von Campern. Gerade die wunderschönen Küstenlandschaften im Norden und Süden des Landes sind das Ziel zahlreicher Reisender. Diese sollten jedoch bedenken, dass Wildcamping in Spanien gesetzlich untersagt ist. Dabei musst du auch die Vorschriften der autonomen Gemeinschaften zu Rate ziehen. Es gibt Regionen in Spanien, in denen das Übernachten im Wohnmobil durchaus erlaubt ist, wenn wenn du dich entsprechend einschränkst. Die Markise muss ebenso drin bleiben wie Tische und Stühle. Über die jeweilige Handhabungen solltest du dich unbedingt im Vorfeld informieren, um Geldstrafen zu entkommen.
Zu beachten ist auch, dass in Spanien weite Teile des Landes in Privatbesitz sind. Das gilt z.B. für die bekannte Urlaubsinsel Mallorca, aber auch für viele andere Regionen, wie das bei Überwinterern so beliebte Andalusien. Hier kann es sehr schnell passieren, dass du Ärger mit einem aufgebrachten Grundbesitzer bekommst, wenn du dein Fahrzeug irgendwo im Freien abstellst. Und das betrifft auch scheinbar abgelegene Orte im Hinterland. In einigen Nationalparks sind hingegen, wie in Italien, Zeltübernachtungen für eine Nacht erlaubt.
Wildcampen in den Niederlanden und in Belgien
In den Niederlanden ist ebenso wie in Belgien das Übernachten mit dem Zelt abseits der typischen Campingplätze verboten. Möchtest du entsprechende Bußgelder vermeiden, ist es besser auf eine Alternative umzusteigen. In den Niederlanden gibt es dazu das sogenannte „Pfahlcamping“: Wanderer oder Radfahrer können im Umkreis von zehn Metern dieser gekennzeichneten Pfähle ihr Zelt aufbauen. Die Seite Paalkamperen gibt es zwar nicht in deutscher Sprache, sie zeigt per GPS-Daten aber auch so nachvollziehbar an, wo das Pfahlcamping erlaubt ist.
Wildcampen in Frankreich auf Privatgrundstücken
Abseits der Campingplätze ist das Wildcampen in Frankreich nur auf Privatgrundstücken mit Einverständnis der Eigentümer erlaubt. Zwar gibt es Regionen, in denen diese Vorschriften eher locker gehandhabt werden, wirst du jedoch erwischt, kann das Bußgeld bis zu 1.500 Euro betragen. Dieses Wagnis ist also gut zu überlegen. In den Alpenregionen von Frankreich sind Übernachtungen im Zelt für eine Nacht an vielen Orten möglich und das wird dort auch recht häufig praktiziert.
Wildcampen in Schottland – Scottish Outdoor Access Code
Schottland ist eines der wenigen Länder, das Wildcampen offen gegenübersteht. Hältst du dich an den Scottish Outdoor Access Code, ist dir das Campen in der abwechslungsreichen Naturlandschaft Schottlands erlaubt. Der Verhaltenskodex in Form von Broschüren liegt in den meisten Touristenbüros aus.
Was ist mit dem “geduldeten” Wildcampen?
Häufig hört man, dass Wildcampen an diesem und jenen Ort zwar nicht erlaubt ist, aber geduldet wird. Und das gibt es in der Realität natürlich auch. In vielen Urlaubsregionen, vor allem im Süden, haben sich in der Nähe der Städte regelrechte “Camperoasen” etabliert. Meist sind das öffentliche Parkplätze, häufig am Stadtrand etwas außerhalb des Geschehens. Orte also bei denen man sich erstmal denkt: Stört ja nicht groß, wenn da ein paar Camper mit ihrem Wohnmobil stehen.
Das Problem ist nur: Viele Anwohner fühlen sich eben doch davon gestört. Und technisch gesehen ist das Wildcampen hier halt trotzdem nicht erlaubt. Du kannst dich als Außenstehender nicht zu 100% darauf verlassen, dass du dich in einer bestimmten Region irgendwo hinstellen kannst, nur weil andere Leute das in der Nähe auch machen. Wir raten hier wirklich zu Vorsicht. So klein die Chance auch sein mag – im Prinzip könnte es immer passieren, dass ein übereifriger Beamter vorbeikommt und dir einen Strafzettel verpasst. Auf einem offiziellen Stellplatz musst du dir um so etwas keine Sorgen machen.
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