Gesetze für Wohnwagen und Wohnmobil
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Auch wenn wir beim Campen vor allem das Gefühl der Freiheit schätzen: Ganz ohne Regeln geht es nicht. Genaugenommen gibt es sogar ein ganzes Bündel von gesetzlichen Vorschriften, die man als Besitzer eines Wohnwagens oder eines Wohnmobils kennen sollte. In diesem Artikel fassen wir die wichtigsten Gesetze für Camper übersichtlich zusammen.
Die Bestimmungen für Wohnmobile und Wohnwagen sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) geregelt. Beide beinhalten ganze Bündel von Paragrafen. Die StVZO betrifft aber in erster Linie die Hersteller. Für dich ist also vor allem die Straßenverkehrsordnung interessant. Schauen wir uns die Vorschriften jetzt also mal im Detail an!
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Alle zwei Jahre wieder: Vorfahren zur Hauptuntersuchung
Ein Caravan muss alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung (z.B. bei TÜV oder DEKRA) nach § 29 StVZO vorgefahren werden, neue Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht erstmalig nach drei Jahren. Das Wohnmobil bis 3,5 t ebenso erstmals nach drei Jahren, dann alle zwei Jahre. Wohnmobile über 3,5 t alle zwei Jahre und ab dem siebten Zulassungsjahr jährlich.
Steuern für Wohnwagen und Wohnmobil
Einige Vorschriften der StVZO und StVO sind für Besitzer und Fahrer besonders wichtig. Zum Beispiel, dass Wohnanhänger, die auf öffentlichen Straßen bewegt werden, zugelassen sein müssen. Man muss sie also versteuern und versichern.
- Anhänger haben keinen Motor-Hubraum zu versteuern. Deshalb wird die Steuer nach der zulässigen Gesamtmasse berechnet.
- Alle angefangenen 200 kg kosten 7,50 Euro im Jahr.
- Da die Steuerlast relativ gering ausfällt, sparen sich viele Eigentümer die halbjährliche An- und Abmeldung.
- Wohnmobile sind als „Sonstige Kfz.-Wohnmobil“ oder „M1“-Fahrzeuge zugelassen. Sie werden nach Schadstoffklassen und nach technisch zulässiger Gesamtmasse besteuert.
Obligatorisch: Die Haftpflichtversicherung
Campingfahrzeuge müssen auch haftpflichtversichert sein. Die Versicherung für Wohnanhänger fällt wie die Steuer vergleichsweise gering aus: Die einzelnen Versicherungsgesellschaften berechnen kaum mehr als 20 Euro im Jahr. Halter eines Wohnmobils kommen natürlich nicht so günstig weg. Immerhin sorgt bei den meisten Besitzern ihr Schadenfreiheitsrabatt des Erstautos für einen Vorteil. Da die Prämien stark unterschiedlich ausfallen können, ist es sinnvoll, Angebote mehrerer Versicherungen einzuholen und zu vergleichen.
Für alle Fälle: Zusatzversicherungen
Zusätzlich zur obligatorischen Haftpflichtversicherung kannst du auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen. Teilkasko für den Wohnanhänger liegt z.B. bei einem Neuwert von 15.000 Euro bei ca. 180 bis 200 Euro. Für Wohnmobile liegt die Jahresprämie bei einem Neuwert von 50.000 Euro ohne Schadenfreiheitsrabatt bei ca. 250 Euro (je nach Versicherungsgesellschaft). Damit ist dein Campingfahrzeug weitgehend versichert: gegen Zerstörung durch Brand oder Explosion, gegen Diebstahl, Sturm- oder Hagelschäden und teilweise auch gegen Beschädigung.
Wenn du Vollkasko mit Selbstbeteiligung abschließt – das empfiehlt sich zumindest in den ersten Jahren –, genießt du auch bei selbstverschuldeten Unfällen weitgehenden Versicherungsschutz. Während es bei Teilkaskoversicherungen keinen Schadenfreiheitsrabatt gibt, ist es bei der Wohnmobil-Vollkasko wie bei der Haftpflicht: Frage deinen Versicherungsansprechpartner nach der Möglichkeit, den Rabatt von deinem Erstfahrzeug zu übernehmen.
Zollbestimmungen für Wohnwagen
Europa sei Dank: Innerhalb der Europäischen Union ist auch der langfristige Aufenthalt von Wohnwagen kein Zollvorgang mehr. Eine zeitliche Beschränkung für den Verbleib in einem anderen Land der EU besteht also nicht. Der Wohnwagen darf jedoch nicht gewerblich genutzt, sprich vermietet oder als Kiosk verwendet werden, und er darf nicht völlig immobil gemacht werden. In Nicht-EU-Ländern gibt es nach wie vor einige Einschränkungen, die den vorübergehenden zollfreien Aufenthalt von Fahrzeugen und Anhängern betreffen. Zulässig sind im Regelfall 6 Monate. In Norwegen dürfen es 12 Monate sein.
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Vorsicht: Geschwindigkeitsbegrenzung
Für ein Wohnmobil gelten die gleichen Geschwindigkeitsvorschriften wie für jedes Auto – sofern die zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt! Ist das Wohnmobil zwischen 3,5 und 7,5 t schwer, darfst du auf deutschen Autobahnen und Kraftfahrstraßen nicht mehr als 100 km/h fahren. Wenn dein Wohnmobil 7,5 t Gewicht überschreitet, darfst du höchstens 60 km/h auf Landstraßen und 80 km/h auf Autobahnen fahren. Allerdings sind Campingfahrzeuge über 7,5 t eher ein seltener Anblick. Darum genügt für die meisten Wohnmobile ein Führerschein der Klasse B (erst über 3,5 t braucht man laut EU-Regelung den Führerschein Klasse C1).
Tempolimit für Caravan und Zeltanhänger
Mit einem Caravan oder Zeltanhänger darfst du in Deutschland nicht schneller als 80 km/h fahren – außer dein Gespann ist aufgrund der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO auf 100 km/h zugelassen (auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen). Außerhalb geschlossener Ortschaften musst du immer so viel Abstand zum Vordermann halten, dass ein überholendes Fahrzeug einscheren kann. Das gilt nur dann nicht, wenn es in Fahrtrichtung mehr als einen Fahrstreifen gibt. An das Überholverbotszeichen für Kfz über 3,5 t (Zeichen 277) müssen sich auch Wohnmobilfahrer halten – natürlich nur, wenn die zulässige Gesamtmasse ebenfalls mehr als 3,5 t beträgt.
Gebündelt: Vorschriften zum Caravanbetrieb
Die Liste der Vorschriften ist lang. Deshalb haben wir einige wichtige Regeln für dich zusammengefasst:
- Dein Zugfahrzeug muss, sobald der Anhänger dranhängt, zwei Außenspiegel haben, damit du die Heckkanten des Caravans sehen kannst
- In deinem Wohnwagen darfst du keine Personen befördern
- Sobald du einen einachsigen Wohnanhänger (Tandem-Achser mit weniger als 1 m Achsabstand gelten als Einachser) hast, musst du zwei Unterlegkeile mitführen. Allerdings nur dann, wenn der Anhänger mehr als 750 kg zulässiges Gesamtgewicht hat
- Ungebremste Anhänge benötigen in den Niederlanden, in der Schweiz und in Österreich eine Sicherheitsvorkehrung oder Reißbremsvorkehrung, gebremste Anhänger weltweit
- Ungebremste Anhänger müssen in den Niederlanden, in der Schweiz und in Österreich mit einem starken Sicherheitsseil an der Deichsel mit dem Zugfahrzeug verbunden sein
- In der Schweiz gelten die gleichen Vorschriften wie für die Niederlande, jedoch muss auch der Fall abgesichert werden, in dem sich eine abnehmbare Anhängerkupplung vom Zugfahrzeug löst. Bei abnehmbaren Anhängerkupplungen ist der Einsatz einer Hilfskupplung am Kugelhals unzulässig, das Seil muss am Fahrzeug befestigt sein! Allerdings wird auch das Anbringen an einer so genannten „Hollandöse“ ausnahmsweise geduldet, falls eine anderweitige Befestigung des Seils an einem fest verbauten Teil des Fahrzeugs nicht zumutbar ist.
- Lies dir hier weitere wichtige Verkehrsregeln für Wohnwagengespanne durch.
Caravan: Schnell zu schwer!
Bei Campingfahrzeugen gibt es oft Gewichtsprobleme. Wenn du einen Caravan ziehst, musst du folgendes beachten: Nicht jedes Auto darf jeden Caravan ziehen. Die Anhängerkupplung allein genügt nicht – es geht nach Kilogramm und kW. Wie viel dein Auto ziehen darf, hat der Pkw-Hersteller im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen. Diese zulässige Anhängelast darf nicht überschritten werden. Aber damit ist nicht die Leermasse des Caravans gemeint. Bei einer Kontrolle wiegt die Polizei natürlich den beladenen Anhänger.
B96 – Führerschein für schwere Gespanne
Sowohl Pkw und als auch Caravans werden immer schwergewichtiger. Aufwändige Sicherheitsausstattung und verschiedene Komforteinrichtungen erzeugen eine erhebliche Last für das Gespann. Die gesetzlich vorgeschriebene Gesamtmasse von 3.500 kg ist daher schnell überschritten. Kann der Fahrzeugführer dann lediglich einen Führerschein der Klasse B vorweisen, droht ihm bei einer Kontrolle ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit! Wer seinen Führerschein nach 1998 erworben hat, muss daher genau rechnen, ob der B-Führerschein für seine Gespannkombination genügt. Seit Januar 2013 gilt der B96 als preisgünstige Erweiterung der Führerscheinklasse B. Diese ermöglicht das Fahren von Gespannkombinationen bis 4250 kg ohne den teureren BE Führerschein erwerben zu müssen. Der alte „Dreier“-Führerschein umfasste die Klasse BE schon immer.
Upgrade für die Führerscheinklasse B
Um den B96 zu erhalten, muss eine 7-stündige Schulung absolviert werden. Diese bieten viele Fahrschulen in einer Tagesschulung an. Hierfür ist keine Prüfung vorgesehen. Zudem darf die theoretische und praktische Schulung in Gruppen durchgeführt werden.