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Fahrverbote an der Amalfiküste 2025: Geldbußen drohen
Die Amalfitana, eine der bekanntesten Panoramastraßen Süditaliens, ist seit Jahren zeitweise nur eingeschränkt für Pkw befahrbar. Auch 2025 müssen Reisende auf der beliebten Touristenstrecke mit Einschränkungen beziehungsweise Fahrverboten rechnen. Bei entsprechenden Verstößen drohen Bußgelder.
Die Amalfiküste in Süditalien besticht durch spektakuläre Steilküsten, bunte Dörfer und glitzerndes Meer. Sie ist bekannt für malerische Orte wie Positano und Amalfi sowie ihre traumhaften Straßen und atemberaubenden Ausblicke. Die Amalfitana (SS163) gehört dank ihrer grandiosen Ausblicke auf den Golf von Salernozu den schönsten Strecken der Region. Dieser ist aber besonders kurvenreich und schmal, weshalb es bereits in der Vergangenheit zu Fahrverboten bei hohem Verkehrsaufkommen gekommen ist.
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Fahrverbote an der Amalfiküste 2025 – die Regelung
Um einem Verkehrschaos zu entgehen, haben sich die Verantwortlichen ein ganz besonders System einfallen lassen. Die Fahrverbote nach dem Nummernschild-System sind eine klare Regelung, die auch auf ausländische PKW und Mietwagen zutreffen. Bei Verstößen gegen diese Regelung können empfindlich Bußgelder verhängt werden, die einem den Urlaub verhageln.
Dabei ist folgendes festgeschrieben:
• An geraden Tagen dürfen Autos mit geraden Endziffern beim Kfz-Kennzeichen nicht fahren.
• An ungeraden Tagen dürfen Autos mit ungeraden Endziffern beim Kfz-Kennzeichen nicht fahren.
Termine für die Fahrverbote 2025 an der Amalfiküste
Die große Beliebtheit der Strecke erfordert eine solche Maßnahme. Deshalb gibt es in Zeiten des großen Andrangs entsprechende Zeiträume, für die Fahrverbote ausgesprochen werden.
• Vom 14. bis 21. April (Karwoche und Ostern): an allen Tagen
• Vom 24. April bis 2. Mai: an allen Tagen
• Vom 1. Juni bis 31. Juli: nur Samstage, Sonntage und Feiertage
• Vom 1. August bis 30. September: an allen Tagen
• Vom 1. bis 30. Oktober: nur Samstage, Sonntage und Feiertage
Fahrverbot für Wohnmobile an der Amalfiküste
Wohnmobile erfahren ohnehin eine starke Einschränkung. Für Fahrzeuge mit einer Länge über 10,36 Meter (einschließlich Wohnwagen-Gespanne) gilt seit vielen Jahren: Sie dürfen ganzjährig täglich zwischen 6.30 und 24 Uhr nicht verkehren. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von mindestens 100 Euro.